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1.500 Obst- und Gemüsebauern demonstrieren gegen Mindestlohn

Obst-, Hopfen- und Weinbauern aus der Bodenseeregion haben am Montag in Tettnang gegen bürokratische Auflagen und gegen den Mindestlohn demonstriert. Aus allen süddeutschen Anbauregionen waren über 1.

Lesezeit: 3 Minuten

Obst-, Hopfen- und Weinbauern aus der Bodenseeregion haben am Montag in Tettnang gegen bürokratische Auflagen und gegen den Mindestlohn demonstriert. Aus allen süddeutschen Anbauregionen waren über 1.500 Bauern mit rund 300 Traktoren angereist, um unter dem Motto „Mit dem Rücken zur Wand – für die Zukunft unserer Betriebe“ gegen die existenzgefährdenden Folgen des Mindestlohngesetztes für den deutschen Sonderkulturanbau zu demonstrieren. 


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Auf großen Transparenten forderten die Landwirte gerechtere Preise für ihre Produkte und weniger staatliche Vorschriften, meldet der SWR. "Biete Chefposten: 60 Stunden Arbeit pro Woche, Bezahlung unter Mindestlohn", stand beispielsweise auf einem Plakat. Oder "Erntehelfer bleiben zu Hause, denn in Deutschland gibt es nur noch Pause".


Das Mindestlohngesetz habe das Fass zum Überlaufen gebracht, erklärte der Tettnanger Kreisbauernverbandsvorsitzende, Dieter Mainberger, im Vorfeld der Aktion. Ab diesem Jahr müssten Bauern nicht nur höhere Löhne zahlen, sondern auch noch mehr Zeit im Büro verbringen, um neue bürokratische Vorgaben zu erfüllen. Dadurch erhöhten sich die Produktionskosten.


Die höheren Kosten könnten an den Handel aber nicht weitergegeben werden. Schließlich könne die Konkurrenz aus dem Ausland ohne steigende Nebenkosten produzieren und dadurch wachsen, so Mainberger. Betriebe seien dadurch in ihrer Existenz gefährdet.


Rukwied ist dabei


"Wir brauchen Korrekturen und Erleichterungen bei den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zum Mindestlohn sofort - nicht erst nach sechs Monaten Überprüfungszeit!", rief DBV-Präsident Joachim Rukwied den Bauern zu.

 

Er forderte das Bundesarbeitsministerium auf, Landwirtschaft und Gartenbau nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sondern ins Mindestlohngesetz einzuordnen. Damit könne ein unnötiges bürokratisches Übermaß bei den Aufzeichnungspflichten nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern auch für ständig Beschäftigte und für mitarbeitende Familienangehörige vermieden werden. Darüber hinaus müsse für kurzfristige Beschäftigte wie Saisonarbeitskräften eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten auf ein praktikables Minimum zurückgeführt werden.

 

"Für unsere Familienbetriebe, die mit Aushilfen und Saisonarbeitskräften ihre Arbeitsspitzen bewältigen und die Ernte einbringen, bedeuten die Dokumentationspflichten im Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine bürokratische Überlastung. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis", betonte der Bauernpräsident. Folge der derzeitigen Regelung wird letztlich der Abbau von Arbeitsplätzen und die Verlagerung des Anbaues arbeitsaufwändiger Obst-und Gemüsekulturen  in Regionen außerhalb Deutschlands sein.


"Mit diesen Aufzeichnungspflichten hat die Große Koalition ein Bürokratie-Monster geschaffen." In dieser Einschätzung seien sich die Bauern mit den Handwerkern, dem Hotel- und Gaststättengewerbe und dem gesamten Mittelstand einig, so Rukwied.

 

Unabhängig von den Umsetzungsproblemen beim Mindestlohngesetz sieht der Bauernpräsident Anpassungsbedarf bei den derzeitigen Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz für landwirtschaftliche Betriebe. „Arbeit in der Landwirtschaft ist witterungsabhängig. In der Ernte geht es um die um die Bergung von verderblichen Lebensmitteln. Dafür und bei saisonalen Arbeitsspitzen sind die derzeitigen Regeln mehr als weltfremd“, so Rukwied. Daher seien entsprechende Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes dringend erforderlich.


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