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Remmel: "Das ist eine verpatzte Novelle"

Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel hat die Einigung des Bundeskabinetts über die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gestern deutlich kritisiert. Seiner Meinung nach lässt die Bundesregierung die Verbraucher weiter im Regen stehen. „In weiten Teilen ist das Gesetz aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht akzeptabel.

Lesezeit: 2 Minuten

Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel hat die Einigung des Bundeskabinetts über die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gestern deutlich kritisiert. Seiner Meinung nach lässt die Bundesregierung die Verbraucher weiter im Regen stehen. „In weiten Teilen ist das Gesetz aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht akzeptabel. Wir beabsichtigen, das Gesetz im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern zu verändern", kündigte Remmel kämpferisch an.

 

Der Entwurf von Bundesministerin Aigner sehe z.B. keinen Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen vor. Auch die Forderung nach Informationen zu Dienstleistungen etwa im Finanz- und Energiebereich seien nach wie vor nicht erfüllt. Remmel: "Aus Sicht der Verbraucher ist das eine verpatzte Novelle."

 

Der grüne Politiker verweist darauf, dass die Gesetzes-Novelle weiterhin wichtige Bereiche ausklammere, etwa den gesamten "Grauen Kapitalmarkt". Dieses Börsensegment werde bislang lediglich von den kommunalen Gewerbeämtern kontrolliert und sei nun weiterhin vom Informationsanspruch ausgenommen. Remmel: "Gerade in diesem Bereich kommt es aber aufgrund unseriöser Geschäftspraktiken immer wieder zu erheblichen finanziellen Schäden. Hier hat sich die Finanzlobby gegenüber Ministerin Aigner durchgesetzt."

 

Ebenfalls verwässert wurde aus Sicht des Ministers eine an sich lobenswerte Neuerung, nämlich die Verpflichtung zur zügigen Information der Öffentlichkeit durch Behörden über festgestellte Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften. Diese Veröffentlichung soll künftig nur noch im Wiederholungsfall oder bei einem drohenden Bußgeld von mindestens 350 Euro erfolgen.

 

Positiv sei immerhin, dass die geplante Novelle auch Forderungen nach mehr Transparenz und weniger Bürokratie berücksichtigt, so Remmel weiter. Außerdem werde der bislang vor allem auf Lebens- und Futtermittel beschränkte Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Bereich der Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetz erweitert. (ad)

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