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Agrarhandel fordert Rückhalt und verlässlichen Rahmen von Politik

Anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) ein Positionspapier veröffentlicht. Für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt müssten die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten vergleichbar und abgestimmt sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) ein Positionspapier veröffentlicht. Darin heißt es, dass Agrarhandelsunternehmen die Wirtschaftsstruktur im Ländlichen Raum entscheidend prägen und attraktive und dauerhafte Arbeitsplätze schaffen. Dementsprechend sei der Erhalt dieser Wirtschaftskraft durch stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit von erheblicher Bedeutung.


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Laut dem BVA ist eine nachhaltig intensive Nutzung auf unseren Gunststandorten unumgänglich. Das hohe Ertragspotenzial müsse durch intelligenten Einsatz innovativer Technologien sowie die zielgerichtete Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bestmöglich genutzt werden. Und für einen dauerhaften Ausgleich von Angebot und Nachfrage sei der Agrarhandel unverzichtbar, weshalb der Verband ein klares Bekenntnis zur innovativen, zukunftsfähigen Landwirtschaft fordert.


Volatilität an den Märkten für Agrarrohstoffe sei heute alltäglich. Ein angepasstes Risikomanagement mit einer Preisabsicherung über Warenterminmärkte wäre daher unverzichtbar, heißt es in dem Positionspapier weiter. Die hohe Komplexität des Börsenhandels erfordert Knowhow. Der Agrarhandel biete daher der Landwirtschaft einfach strukturierte Möglichkeiten zur Preisabsicherung an. Ein ausreichendes Handelsvolumen sei hier Bedingung für die Funktionsfähigkeit der Warenterminmärkte. Sie darf laut BVA nicht durch übertriebene staatliche Regulierung und Bürokratie eingeschränkt werden.


Für einen funktionierenden Europäischen Binnenmarkt müssten die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten zudem vergleichbar und abgestimmt sein. Nationale Alleingänge und weitergehende Anforderungen, wie etwa beim Verfahren über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, beeinträchtigten die Planungssicherheit und führten zu massiven Wettbewerbsnachteilen.


"Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse müssen die Grundlage für alle Gesetzesvorhaben bilden. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, dabei die Interessen aller Adressaten abzuwägen und darf sich nicht von einzelnen Interessengruppen oder einer vermeintlichen Massenmeinung leiten lassen", so der BVA.

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