Mit dem Beschluss des Bundestages zur Hofabgabeklausel zeigt sich der Arbeitskreis für die Abschaffung der Regelung zwar zufrieden, es gibt aber noch offene Punkte. Positiv ist aus Sicht von Heinrich Eickmeyer und Dietrich Hugenberg:
- Die rentenversicherungspflichtige Bäuerin erhält ihre Rente, auch wenn der Ehemann den Betrieb über das Rentenalter hinaus bewirtschaftet.
- Hat sich der Ehegatte von der AdL-Versicherungspflicht befreien lassen, kann der Landwirt künftig dauerhaft eine AdL- Rente beziehen, wenn er an den Ehegatten abgegeben hat. Somit kann der Betrieb wie bisher rentenunschädlich weiter bewirtschaftet werden.
- Durch den erhöhten Rückbehalt bis zur Versicherungsgrenze sind viele Land- und Forstwirte in Zukunft in der Lage, sich mit den verbleibenden Flächen ein Zusatzeinkommen zur Teilrente zu erwirtschaften.
- Den Landwirten, die mit Erreichen des Rentenalters nicht abgeben und keine Rente bekommen, soll pro Monat eine Rentensteigerung von 0,5 %“ gutgeschrieben“ werden.
Nach Aussage von Dr. Mehl wird mit Inkrafttreten der Regelungen zum Jahresanfang 2016 das Hofabgabeerfordernis für 64 % der Betriebe faktisch abgeschafft! Für weitere 15 % bedeuten die neuen Regelungen eine weitere Entschärfung. Dagegen liegt die bisherige Betroffenheit bei ca. 61 % der Betriebe.
Für 21 % (alleinstehende, AdL versicherte Landwirte) bleibt das Abgabeerfordernis unverändert bestehen, kritisieren Eickmeyer und Hugenberg. Auch AdL-versicherte Ehepaare (15 %) würden noch teilweise betroffen sein, weil wenn nicht Abgabe nur einer von beiden Partnern Rente beziehen kann. “Damit wird man sich in Zukunft nur noch sehr bedingt auf die agrarstrukturellen Wirkungen des Hofabgabeerfordernisse berufen können, um dessen Beibehaltung für die verbleibenden 21 % der Betriebe zu rechtfertigen“, zitieren sie den Fachmann Dr. Mehl.
Der Arbeitskreis stellt fest, dass er seinem Ziel, die Hofabgabeklausel abzuschaffen, ein ganzes Stück näher gekommen ist. "Wir werden deshalb aber nicht ruhen, bevor die unsoziale Klausel gänzlich gestrichen wurde.
Nicht erreicht haben wir die Herausnahme der Waldbewirtschaftung aus der Abgabeverpflichtung und der nicht mechanisierbaren Steillagenweinbauflächen", so Eickmeyer und Hugenberg.
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