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BUND: Dänemark sollte beim Tierwohllabel Vorbild sein

Anlässlich der Verbändebeteiligung zum „Tierwohlkennzeichengesetz-TierWKG“ von Bundesagrarministerin Klöckner hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum vorgelegten Entwurf Stellung genommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Anlässlich der Verbändebeteiligung zum „Tierwohlkennzeichengesetz-TierWKG“ von Bundesagrarministerin Klöckner hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum vorgelegten Entwurf Stellung genommen.

 

Grundsätzlich begrüßt der BUND die Initiative zur Verbesserungen in der Nutztierhaltung, kritisiert den vorgelegten Entwurf aber als unzureichend und fordert das Ministerium auf, bei den Haltungskriterien – insbesondere bei der Einstiegsstufe – nachzubessern.

 

Nach Ansicht von Katrin Wenz, BUND-Expertin für Agrarpolitik, ist es der falsche Weg, auf Freiwilligkeit zu setzen. Wichtig sei vielmehr die konkrete Ausgestaltung der drei Stufen der Kennzeichnung mit einer starken Einstiegsstufe. „Wir brauchen eine starke Eingangsstufe mit klaren Kriterien für mehr Tierwohl im Gesetz. Fleisch aus Massentierhaltung darf auf keinen Fall als „Tierwohl“ gekennzeichnet werden. Eine solche Kategorie würde die Verbraucher verwirren und den Begriff Tierwohl ad absurdem führen“, sagte sie am Montag.

 

Der BUND kritisiert zudem den von der Initiative Tierwohl beim Ministerium vorgetragen Vorschlag für die Einstiegsstufe (ITW Plus). So sieht der Branchenvorschlag vor, dass ein Mastschwein bis 110kg beispielsweise nur 0,85m² Platz zur Verfügung hat. Dieser Vorschlag bleibt laut dem Verband noch hinter den Vorschlägen des ehemaligen Agrarministers Schmidt zurück, der mit nur 1 m² Fläche schon zu gering war.

 

Nicht akzeptabel finden die Tierschützer zudem, dass das kupieren von Ringelschwänzen nach Vorschlägen der Branchenvertreter in der Einstiegsstufe nicht untersagt sei, auch wenn dies laut Tierschutzgesetzt schon lange verboten wäre. Die existierenden flächendeckenden Ausnahmen könnten auch bei dieser Einstufung weiter gelten. „Das Ministerium darf dem Branchenvorschlag nicht folgen“, erklärt die BUND-Expertin. „Der Ringelschwanz ist ein wichtiger Indikator für das Wohlergehen und die Gesundheit eines Schweines. Deshalb sind in der Einstiegsstufe starke Kriterien notwendig, die deutlich über dem bisher geltenden gesetzlichen Standard liegen. Massentierhaltung darf nicht ausgelobt werden.“

 

Der BUND verweist in diesem Zusammenhang auf das staatliche Tierwohllabel aus Dänemark, wo  das Kupieren von Ringelschwänzen bereits in der Einstiegsstufe verboten ist und Stroh als Beschäftigungsmaterial für die Tiere Pflicht sei. Daran sollte sich auch die Eingangsstufe der staatlichen Tierwohlkennzeichnung in Deutschland orientieren, meint der Verein.

 

Grundsätzlich sieht der BUND in einer gesetzlich verpflichtenden Haltungskennzeichnung die beste Lösung, um mittelfristig aus Tierschutzsicht unzureichende Haltungssysteme durch artgerechtere Haltungssysteme zu ersetzen. „Das Beispiel der Eierkennzeichnung hat gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich sein kann“, sagte Wenz weiter. Der BUND erwartet daher von der Bundesregierung bereits in dieser Legislaturperiode einen gesetzlichen Rahmen zur Überführung des freiwilligen Tierwohllabels in eine verpflichtende Haltungskennzeichnung vorzulegen.

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