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BVA bestätigt vorläufige Aussetzung der Altersrentenbewilligungen

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat das Vorgehen der SVLFG bestätigt. Daher ist die Sozialversicherung zunächst gezwungen, eine grundsätzlich bestehende Anwendungssperre und Aussetzungspflicht der Altersrentenbewilligungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber umzusetzen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat das Vorgehen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bestätigt. Daher sei die SVLFG nach eigener Aussage zunächst gezwungen, eine grundsätzlich bestehende Anwendungssperre und Aussetzungspflicht der Altersrentenbewilligungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber umzusetzen.

 

Diese Neuregelung – Beibehaltung der Hofabgabe oder Abschaffung – darf die Verwaltung prinzipiell nicht vorwegnehmen, weil sie deren Rückwirkung berücksichtigen muss, erklärt dazu die SVLFG. Würde sie dennoch Entscheidungen treffen, wären rückwirkende Korrekturen nicht ausgeschlossen. Eine solche auch für die Rentenbezieher belastende Rückabwicklung soll durch die Aussetzungspflicht gerade vermieden werden.

 

Zur weitergehenden Klärung befindet sich das BVA ebenfalls in enger Abstimmung mit den Ministerien und wird die SVLFG über neue Erkenntnisse umgehend informieren. Da die Gerichte vor derselben Problematik stehen, wird auch deren Reaktion genauestens beobachtet. Die SVLFG wird hieraus ergehende Hinweise sofort in der Antragsbearbeitung umsetzen.

 

Davon unabhängig werden eingehende Rentenanträge von der SVLFG bis zur Entscheidungsreife vorbereitet und bearbeitet. Allein die Rentenbewilligung ist in Abhängigkeit der nicht anwendbaren Abgaberegelungen vorläufig ausgesetzt. Rentenanträge sollen daher ausdrücklich unverändert gestellt werden.

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