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Backhaus hält norddeutsche Höfeordnung für unzeitgemäß

Der Generationswechsel in der Landwirtschaft ist laut Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus in vollem Gange. Dabei gehe es um vielmehr, als um die Suche nach sinnvollen Lösungsansätzen zur Regelung der Hofnachfolge.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Generationswechsel in der Landwirtschaft ist laut Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus in vollem Gange. Dabei gehe es um vielmehr, als um die Suche nach sinnvollen Lösungsansätzen zur Regelung der Hofnachfolge. Die Entwicklung der Pacht- und Bodenpreise, die Rolle institutioneller und außerlandwirtschaftlicher Anleger oder die Transformation der Betriebsstrukturen seien weitere entscheidende Faktoren, die hier mit hineinspielen.

 

Das altrechtliche Höferecht der einzelnen Länder, das auch in Mecklenburg-Vorpommern galt, stammt laut dem SPD-Politiker aus dem beginnenden 19. Jahrhundert, als die Gefahr bestand, dass mit der Vererbung des Hofes die gesamte Familie in Notleidenschaft geriet. Die norddeutsche Höfeordnung hatte damals eine positive agrarstrukturelle Wirkung, weil sie der Zersplitterung landwirtschaftlichen Grundeigentums entgegenwirkte.

 

„Wir haben heute jedoch gänzlich andere agrarstrukturelle, gesellschaftliche und familiäre Verhältnisse als damals“, sagte der Minister vergangene Woche im Schweriner Landtag. Der überwiegende Teil des landwirtschaftlichen Vermögens befindet sich in den Händen der Gesellschafter juristischer Personen und Personengesellschaften. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgt in der Regel nicht nach den erbrechtlichen, sondern den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.

 

Die Landwirtschaft unterscheidet sich bezüglich des Fortführungsinteresses nicht wesentlich von anderen mittelständischen Betrieben. „Dennoch: Ein gewisser Schutz des Fortführungsinteresses im Bereich der Landwirtschaft findet bereits durch spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch statt. Der Landesregierung ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Nachfolge in den Familien mangels Höfeordnung gescheitert wäre“, hob Dr. Backhaus hervor.

 

Fast 70 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen im Eigentum von juristischen Personen oder Personengesellschaften. Dementsprechend gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 1.300 Einzelunternehmen, die ihren landwirtschaftlichen Betrieb mit durchschnittlich 253 ha Betriebsfläche im Haupterwerb führen.

Diesen Landwirten, die ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewirtschaften, müsse bei der Hofübergabe Sicherheit gegeben werden. „Allerdings ist die Höfeordnung dafür kein geeignetes Instrument. Vielmehr gilt es, die bestehenden Rechtsnormen im Interesse der Landwirte anzupassen, so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch“, so der Minister im Landtag.

 

„Das Höferecht ist ungeeignet, den Ursachen entgegenzuwirken, die den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu erschweren scheinen“, sagte Backhaus weiter. Das seien insbesondere die Eigentumskonzentration, die Tendenz zur Organisation großstrukturierter Betriebe in Gesellschaften sowie der Einfluss außerlandwirtschaftlichen Kapitals. Das Höferecht vermag diese Probleme, die auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs liegen, nicht zu lösen.

 

Das Bundesland wolle sich daher bei den Verhandlungen für eine neue Gemeinsame Agrarpolitik aktiv einbringen und dabei besonders die Interessen der bäuerlichen Landwirtschaft im Auge behalten. Parallel arbeite man daran, die Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern in ihrer bestehenden Form zu erhalten.

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