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Berlin beschwichtigt in Sachen Freihandel

Mit Blick auf die umstrittenen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA um ein Freihandelsabkommen hat die Bundesregierung bekräftigt, sich dafür einzusetzen, dass die Partnerschaft ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau sichern wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit Blick auf die umstrittenen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA um ein  Freihandelsabkommen hat die Bundesregierung bekräftigt, sich dafür einzusetzen, dass die Partnerschaft ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau sichern wird - im Einklang mit geltendem europäischen Recht und nationalen Gesetzen.


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Das Vorsorgeprinzip dürfe durch das Abkommen nicht in Frage gestellt werden, da es einen hohen Verbraucherschutz gewährleiste, betont das Kabinett. Diese Position werde in den Verhandlungen auch von der Europäischen Kommission vertreten. Man gehe davon aus, dass das Vorsorgeprinzip der EU in vollem Umfang dem von der Welthandelsorganisation (WTO) geforderten wissenschaftsbasierten Ansatz entspreche.


Eine mögliche gegenseitige Anerkennung von Standards kommt aus Sicht der Bundesregierung nur in Frage, wenn die Standards ein zumindest gleiches Schutzniveau gewährleisten. Dies müsse für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden. Für Lebensmittel hält Berlin vorrangig die Harmonisierung auf internationaler Ebene für geeignet, nämlich im Rahmen der Codex-Alimentarius-Kommission der Vereinten Nationen (UN).


Keine Hormone


Wie die Bundesregierung feststellt, steht eine Einfuhr von lebensmittelliefernden Tieren sowie deren Fleisch, denen Masthormone verabreicht wurden, nicht zur Debatte. Diese Praxis sei in der EU seit vielen Jahren verboten. Man ziehe nicht in Betracht, dieses Hormonverbot im Rahmen des Freihandelsabkommens zu tangieren.


Bezüglich Klonen plädiert die Bundesregierung auf europäischer Ebene neben einem Verbot der Technik für eine Kennzeichnungspflicht von Nachkommen geklonter Tiere und deren Fleisch. Zum Thema „Chlorhähnchen“ hebt sie hervor, die Hygienestandards müssten in jedem Produktionsschritt gewahrt bleiben. Keinesfalls dürften chemische Oberflächenbehandlungen anderweitige Hygienemängel kaschieren.


Grundsätzlich sollten Stoffe nur dann zugelassen werden, wenn sie in vollem Umfang gesundheitlich und auch unter Umweltschutzgesichtspunkten unbedenklich seien.


Schon heute Gentechnikimporte


Auch Befürchtungen, das Abkommen könne das europäische Gentechnikrecht aufweichen, tritt die Bundesregierung entgegen: Die gültigen Regeln sollten unverändert beibehalten werden. An der Sicherheitsbewertung und dem Risikomanagement auch von Importen werde sich durch ein Abkommen mit den USA nichts ändern.


Gleichzeitig erinnert die Regierung daran, dass bereits heute jährlich Millionen von Tonnen gentechnisch veränderter Agrarrohstoffe in die EU eingeführt würden, insbesondere Baumwolle, Mais, Raps und Soja. Beispielsweise sei der überwiegende Teil der jährlichen EU-Sojaimporte von im mehrjährigen Mittel rund 32 Mio t gentechnisch verändert.


Auch Aufweichungen der EU-Ökoregeln sind nach Einschätzung des Kabinetts nicht absehbar: Hier gebe es bereits seit längerem ein Äquivalenzabkommen mit den USA, das garantiere, dass die EU-Biostandards erhalten blieben. Es sei nicht beabsichtigt, diese Vereinbarungen im Rahmen des TTIP zu ändern.


Dass die Bestimmungen der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien über Nachhaltigkeitskriterien nicht unterlaufen werden, wird nach Auffassung der Bundesregierung durch die Richtlinie selbst gewährleistet. Aus Drittländern importierte Biokraftstoffe beziehungsweise dort angebaute Rohstoffe müssten mit den europäischen Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmen.

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