Die Beschränkung des Anbaus von Weihnachtsbaumkulturen in den Wäldern Nordrhein-Westfalens, die der Düsseldorfer Landtag Ende November mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Piraten beschlossen hat, gefährdet nach Einschätzung der Fraktionen von CDU und FDP den Bestand von Familienbetrieben und ist darüber hinaus überflüssig.
Der Berufsstand habe erkannt, dass die Produktion von Weihnachtsbäumen im Wald Probleme mit sich bringe, und sich bereits in den zurückliegenden Monaten offen für eine „sofortige und freiwillige Ökologisierung“ gezeigt, betonte Anfang vergangener Woche der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rainer Deppe. Als Indiz dafür nannte er die sogenannnte 12-Punkte-Vereinbarung, in der die Weihnachtsbaumanbauer und Schmuckgrünproduzenten in Südwestfalen und im Rheinland im vorigen April unter anderem die Anlage von zusätzlichen Grünstreifen, einen verringerten Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie eine sofortige 10-prozentige Einschränkung der Anbaufläche garantierten, falls sie einen unbefristeten Bestandsschutz für die im Wald gelegenen Anbauflächen erhielten.
Der jetzige Landtagsbeschluss verdeutlicht für Deppe, dass „Rot-Grün auf Dirigismus von oben herab“ setzt anstatt auf gemeinsame Lösungen mit den Betroffenen. Im Ergebnis werde insgesamt 600 Familienbetrieben im Sauerland auf mittlere Sicht „die Existenzgrundlage unter den Füßen weggezogen“. Ferner würden heimische Weihnachtsbäume knapper. Zu erwarten seien höhere Verbraucherpreise für die Bäume und ein steigender Import, was mit längeren Transportwegen verbunden sei.
Bei mehr als zwei Hektar
Ähnlicher Auffassung war der forstpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Karlheinz Busen. Das Anbauverbot werde „ohnehin strukturschwache“ Gebiete in Nordrhein-Westfalen schwächen. Zudem müssten vermehrt Bäume aus dem Ausland eingekauft werden, wo die Anbaubedingungen kaum überprüfbar seien. Statt bestimmte Baumarten aus „ideologischen Gründen zu bekämpfen, sollte Remmel lieber den Bau von Monsterwindrädern in den nordrhein-westfälischen Wäldern stoppen“, stellte Busen fest.
Laut dem Beschluss des Landtags zur Änderung des Landesforstgesetzes muss für die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen auf Waldflächen in Zukunft eine Umwandlungsgenehmigung eingeholt werden. Bestände, die bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits angelegt waren, müssen spätestens bis zum 1. Januar 2029 wieder in eine übliche Waldbewirtschaftung überführt werden. Das neue Gesetz gilt für alle Betriebe, die mehr als 2 ha Weihnachtsbäume im Wald anbauen.
Hintergrund:
NRW: Weihnachtsbäume im Wald nur nach Genehmigung (30.11.2013)