Betriebshilfe möglich, wenn Angehörige pflegebedürftig werden
Die landwirtschaftliche Pflegekasse kann für versicherte Landwirte, die für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherstellen müssen, Betriebshilfe erbringen.
Die landwirtschaftliche Pflegekasse kann für versicherte landwirtschaftliche Unternehmer, die an der Führung des Unternehmens gehindert sind, weil sie für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation
eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder
eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherstellen müssen,
Betriebshilfe erbringen. Es ist dabei unerheblich, ob der pflegebedürftige nahe Angehörige bei der LPK, einer anderen Pflegekasse oder privat pflegeversichert ist.
Der Anspruch auf Betriebshilfe besteht für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Leistungen zur Haushaltshilfe durch die LPK sind nicht möglich.
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