In Niedersachsen erfolgt die Auszahlung der Basisprämie, Umverteilungsprämie (Förderung der ersten Hektar), der Junglandwirtezuschlag sowie die Kleinerzeugerregelung 2015 am 29. Dezember 2015, die Auszahlung der Greeningprämie (87,34 €/ha) sowie die Öko-Prämie hingegen erst im Februar 2016. Das hat die Landwirtschaftskammer mitgeteilt.
Die gesamte Prämienzahlung vom Antragssteller noch „nicht abschließend bearbeiteter Anträge“ wird ebenfalls erst ab Ende Februar 2016 ausbezahlt werden können. Bis Mitte Dezember werden diese Antragssteller (von noch nicht abschließend bearbeiteten Anträgen) schriftlich oder mündlich durch die zuständige Bewilligungsstelle über die verspätete Prämienzahlung informiert.
Monetäre Höhe der Prämienkomponenten 2015:
- Basisprämie Niedersachsen: 192,19 €/ha
- Greeningprämie: 87,34 €/ha
- Förderung der ersten Hektar für die ersten 30 Hektar: 49,64 €/ha
- Förderung der ersten Hektar für die nächsten 16 Hektar: 29,78 €/ha
- Junglandwirtezuschlag: 44,27 €/ha
Zuteilung Zahlungsansprüche
Die neuen Zahlungsansprüche werden ab dem 18. Dezember 2015 zugewiesen. Mit der abgeschlossenen Neuzuteilung der Zahlungsansprüche ist es auch wieder möglich Zahlungsansprüche in der ZI-Datenbank zu übertragen, sobald die entsprechenden Zahlungsansprüche in den persönlichen Konten der ZI-Datenbank eingetragen sind (voraussichtlich Anfang 2016).
Neue Zahlungsansprüche (Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen, wenn Sie im Antragsjahr 2015 keine Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve bekommen haben) können mit der Antragsstellung 2016 nur zugewiesen werden (ausschließlich), wenn
- es sich um einen Junglandwirt handelt oder
- ein Betriebsinhaber eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt.
Auszahlung Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichzahlung:
Die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen ist für Mitte März 2016 geplant.
Die Ausgleichszulage wird nach der vorliegenden Planung Ende März 2016 gezahlt werden.
Der Erschwernisausgleich wird voraussichtlich am 29.04.2016 bewilligt werden.