Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Brandenburg unterstützt Bauern bei der wirtschaftlichen Bewältigung widriger Witterungsverhältnisse

Die widrigen Witterungsverhältnisse in diesem Jahr haben in mehreren Regionen Brandenburgs zu hohen Ernteausfällen in landwirtschaftliche und gartenbaulichen Kulturen geführt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die widrigen Witterungsverhältnisse in diesem Jahr haben in mehreren Regionen Brandenburgs zu hohen Ernteausfällen in landwirtschaftliche und gartenbaulichen Kulturen geführt. Betroffene Unternehmen können nun auf der Grundlage der Richtlinie des Landes für die Gewährung von staatlichen Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 Anträge zur Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung stellen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hilfe können Unternehmen erhalten, die primär auf den Anbau landwirtschaftlicher beziehungsweise gartenbaulicher Erzeugnisse ausgerichtet sind.


Anträge können Agrarbetriebe stellen, die nachweisen könne, dass mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung - dies ist der im vorangegangenen Dreijahreszeitraum beziehungsweise im Fünfjahreszeitraum durchschnittlich erzielte Naturalertrag des gesamten Unternehmens – durch die diesjährigen Witterungsverhältnisse verloren sind.


Unternehmen, die sich bereits vor Eintritt der widrigen Witterungsverhältnisse in Liquidation befanden oder gegen die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet war, sind ausgeschlossen.


Die Berechnung der Schäden erfolgt unternehmensbezogen. Die Schäden müssen durch Dokumentationen nachgewiesen werden.


Die Einkommensminderung eines betroffenen Produktionsverfahrens errechnet sich bei landwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Kulturen aus dem erzielten durchschnittlichen Hektarerlös im Basiszeitraum, dem Hektarerlös im Schadjahr und der Anbaufläche im Schadjahr.


Die Ermittlung der Höhe des Gesamtschadens erfolgt durch die Schätzung einer Behörde, eines von der zuständigen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder eines Versicherungsunternehmens.

Die Festlegung des möglichen Zuschusses erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl der betroffenen Unternehmen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln.


Der Gesamtschaden ist um folgende Beträge zu verringern:

a) etwaige Versicherungszahlungen,

b) Hilfen Dritter (zum Beispiel in Form von Spenden)


Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bis zum 31.12.2017 eingereicht werden.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.