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Brandenburg unterstützt Futterzukauf mit bis 15.000€

Dürre geschädigte Rinder-, Schweinehalter und Schafhalter in Brandenburg können ab sofort einen Antrag für eine Beihilfe zu Futterzukäufen beantragen. Der höchste Auszahlungsbetrag liegt bei 15.000 Euro. Betriebe, die mindestens 30 Prozent Ertragseinbußen bei Futterkulturen haben, können davon profitieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Dürre geschädigte Rinder-, Schweinehalter und Schafhalter in Brandenburg können ab sofort einen Antrag für eine Beihilfe zu Futterzukäufen beantragen. Der höchste Auszahlungsbetrag liegt bei 15.000 Euro. Betriebe, die mindestens 30 Prozent Ertragseinbußen bei Futterkulturen haben, können davon profitieren.


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Das aus Landesmitteln finanzierte Programm ist einer der Bausteine, um den durch die Sommertrockenheit besonders betroffenen Betrieben bereits jetzt zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, teilt das Brandenburger Agrarministerium am Donnerstag mit. Der höchste Auszahlungsbetrag in diesem Programm liege bei 15.000 Euro, erläutert Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger. „Gerade für kleine und mittlere Betriebe dürfte dies dennoch eine wirksame Hilfe sein, um die Folgen der Dürre dieses Jahres besser auszugleichen und ihre Tierbestände trotz der angespannten Lage am Futtermarkt zu erhalten“, sagte er. Grund für die Deckelung ist die sogenannte De-minimis-Verordnung der EU, bis zu der die Länder keine extra die Zustimmung der EU-Kommission einholen müssen.


Beihilfen sollen nach Erstattungsprinzip laufen


In den Genuss der Beihilfe kommen nur landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 30 Prozent Ertragseinbußen bei Futterkulturen zum Durchschnitt der vorangegangenen Jahre zu beklagen haben. Die Dürreschäden in den Futterkulturen müssen nachgewiesen werden ebenso wie die für den Erwerb von Futter bezahlten Rechnungen. Die Ausgaben für Futtermittel eines Betriebs sollten mindestens 500 Euro betragen. Auf Grundlage der Rechnungen kann dann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent, aber nicht mehr als insgesamt 15.000 Euro pro Betrieb, gewährt werden.


Auszahlung noch für dieses Jahr versprochen


Die Bearbeitung erfolgt im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Die Antragsfrist endet mit dem 15. Oktober 2018. Letzter Auszahlungstag ist der so genannte Kassenschlusstermin für den Landeshaushalt im Dezember. Weitere Details zum Antrag für die Beihilfe für den Futterzukauf sowie weitere Maßnahmen im Rahmen der Brandenburger Dürrehilfe sind auf der Webseite des Agrarministeriums aus Potsdam zusammengefasst.

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