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Bundeskartellamt verhängt Millionen-Bußgelder gegen Kartoffelabpacker

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln über insgesamt 13,2 Mio Euro wegen Preisabsprachen verhängt. Dabei handelt es sich um die Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach sowie die Kartoffel-Kuhn GmbH in Frankenthal.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln über insgesamt 13,2 Mio Euro wegen Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe verhängt. Dabei handelt es sich um die Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach sowie die Kartoffel-Kuhn GmbH in Frankenthal.


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Eingeleitet worden war das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrags. Böhmer zählt laut Bundeskartellamt zu den beiden mit Abstand größten Abpackbetrieben für Kartoffeln und Zwiebeln in Deutschland; das Unternehmen Kuhn sei dagegen nur im südwestdeutschen Raum tätig.


Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Kuhn bei der Aufklärung der Absprachen umfassend kooperiert habe, berichteten die Wettbewerbshüter. Die verhängten Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig; gegen diese könne Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheide.


So haben sie es gemacht...

 

Die Verantwortlichen hatten sich laut Kartellamt zumindest seit Anfang 2005 und bis zur Verfahrenseinleitung am 7. Mai 2013 insbesondere im Vorfeld der wöchentlichen Angebotsabgabe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln gegenüber der Metro-Gruppe regelmäßig telefonisch kontaktiert. Dabei hätten sie sich gegenseitig über ihre jeweiligen Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln informiert und sich darauf geeinigt, einen einheitlichen Rohwarenpreis für beide Produkte gegenüber der Metro-Gruppe zugrundezulegen. Zudem habe zwischen ihnen das Einvernehmen bestanden, bei der jeweiligen internen Kalkulation des Angebotspreises auch für die anderen Kostenpositionen die gleichen oder annähernd die gleichen Werte anzusetzen. Kartoffel-Kuhn erklärte derweil gegenüber der Presse, man überlege, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.


„Die beteiligten Unternehmen haben über Jahre hinweg einen wichtigen Parameter bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote gegenüber der Metro-Gruppe abgesprochen“, stellte Kartellamtspräsident Andreas Mundt fest. Mit der Angleichung der in der Kalkulation anzusetzenden Einkaufspreise sei der Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe faktisch ausgeschaltet worden.


Die Verfahren gegen weitere Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei der Belieferung anderer Lebensmitteleinzelhändler wurden nach Angaben der Behörde eingestellt. Die betreffenden Verhaltensweisen seien nach der amtlichen Durchsuchung inzwischen sämtlich beendet worden.

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