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Bundesregierung stellt neue Regeln für den Hochwasserschutz auf

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche ein Hochwasserschutzgesetz verabschiedet. Es soll Schutzmaßnahmen beschleunigen, führt Regeln ein, die Schäden bei Überflutungen begrenzen sollen und stellt die Vorsorge auf eine neue Grundlage. Dazu gehört auch ein Umwandlungsverbot von Grünland in Ackerfläche in Risikogebieten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche ein Hochwasserschutzgesetz verabschiedet. Es soll Schutzmaßnahmen beschleunigen, führt Regeln ein, die Schäden bei Überflutungen begrenzen sollen und stellt die Vorsorge auf eine neue Grundlage. Dazu gehört auch ein Umwandlungsverbot von Grünland in Ackerfläche in Risikogebieten.


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Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt, teilt das zuständige Bundesumweltministerium (BMUB) dazu mit. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Mrd. Euro rechtlich flankieren.


Verfahren für den Hochwasserschutz sollen schneller laufen


Die neuen Regelungen hat das BMUB als Reaktion auf die schweren Überschwemmungen von 2013 aufgesetzt. „In Zukunft wollen wir gezielt dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht, zum Beispiel in den Mittelgebirgen und Hügellandschaften, wo bei Starkregen schnell viel Wasser in tiefer gelegene Gebiete fließt", sagte Bundesumweltministein Barbara Hendricks. Laut dem Gesetzentwurf soll für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, ein Vorkaufsrecht einführt werden. Außerdem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Das Gesetz soll Regelungslücken schließen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Dazu gehören laut BMUB das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten.


Flächenversiegelung soll aufgehalten werden


Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser zum Beispiel durch weitere Entsiegelungen einzudämmen. Maßnahmen, die den Hochwasserschutz behindern oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen würden, würden grundsätzlich verboten, zum Beispiel die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche. „Wir wollen die Wasserversickerungs- und die Wasserrückhaltefähigkeit dieser Gebiete erhalten und verbessern, damit weniger Wasser in die Flüsse kommt“, so Hendricks. Je mehr asphaltiert, bebaut und bepflastert werde, desto größer würden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssten. „Wir müssen verstärkt Flüsse und Bäche renaturieren und immer dort, wo es möglich ist, die Versiegelung der Landschaft rückgängig machen", sagte die Umweltministerin.


Aufgabenteilung von BMUB und BMEL beim Hochwasserschutz


Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind 4,9 Prozent der Fläche der Bundesrepublik als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. 5,9 Prozent sind als Risikogebiete anzusehen. Das Bundesumweltministerium koordiniert und steuert die Erarbeitung und Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Der Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" ist hingegen beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt.

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