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Bundestag schränkt Vorkaufsrecht beim Hochwasserschutz wieder ein

Der Bundestag hat vergangene Woche das Hochwasserschutzgesetz beschlossen. Darin schränkt die Große Koalition das Vorkaufsrecht für die Länder zum Hochwasserschutz noch mal ein. Der Deutsche Bauernverband sieht darin Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat vergangene Woche das Hochwasserschutzgesetz beschlossen. Darin schränkt die Große Koalition das Vorkaufsrecht für die Länder zum Hochwasserschutz noch mal ein. Der Deutsche Bauernverband sieht darin Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf.

 

Der Bundestag hat vergangene Woche die neuen Regeln zum Hochwasserschutz verabschiedet. Spürbar eingeschränkt hat die Koalition darin das Vorkaufsrecht, das den Ländern im Hochwasserschutzgesetzes II eingeräumt wird. Das Vorkaufsrecht bezieht sich danach auf Grundstücke, die für Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes erforderlich sind. Im Gesetzentwurf war noch vorgesehen, dass das Vorkaufsrecht auch für vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sowie für Gewässerrandstreifen gelten sollte.


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Präzisiert wurden im parlamentarischen Verfahren zudem die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Nunmehr müssen Gründe „des Hochwasserschutzes oder des Küstenschutzes“ vorliegen. Im Regierungsentwurf war noch die Rede von „Gründen des Gewässerschutzes“ oder des Hochwasserschutzes. Eine ursprüngliche vorgesehene Pflicht zum hochwassersicheren Bauen selbst in von Deichen geschützten Gebieten wurde in eine Sollvorschrift umgewandelt. Geblieben ist die Einführung neuer Gebietstypen, nämlich „Hochwasserentstehungsgebiete“ sowie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“.


Die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, begrüßte die zielgenauere Ausgestaltung des Vorkaufsrechts. Das Anliegen der Union sei es gewesen, die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirte mit dem Umwelt- und Hochwasserschutz in Einklang zu bringen. „Der Schutz des Eigentums darf bei solchen Fragen nicht außen vor bleiben“, so Mortler.


DBV fordert neue Regelungen mit Augenmaß umzusetzen


Zumindest teilweise erleichtert zeigte sich der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken. „Der gezielte Schutz vor Hochwassern liegt auch im Interesse der Landwirtschaft“, bekräftigte Krüsken gegenüber Agra-Europe. Dafür seien jedoch eine drastische Reduzierung der Versiegelung der Landschaft sowie eine Steigerung des Regenwasserrückhalts in den Kommunen sinnvoller als die Schaffung immer neuer Gebietskategorien und der Erlass neuer Auflagen. Der Generalsekretär räumte ein, dass im Rahmen der Bundestagsberatungen noch wichtige Änderungen am Gesetz im Sinne der Umsetzbarkeit vorgenommen worden seien. Dazu zähle auch die Einsicht, dass man landwirtschaftliche Fahrsilos und Stallanlagen nicht hochwassersicher bauen könne. Die ursprünglich geplante Pflicht zum hochwassersicheren Bauen selbst in von Deichen geschützten Gebieten wäre laut Krüsken vollkommen überzogen gewesen. Zudem werde anerkannt, dass man beispielsweise landwirtschaftliche Fahrsilos und Stallanlagen nicht hochwassersicher bauen könne.


Die Einschränkung des Vorkaufsrechts war dem Generalsekretär zufolge dringend notwendig. Bund und Länder seien nun gefordert, Grundeigentümer und Landwirte in die Planungen von Hochwasserschutzmaßnahmen einzubinden und die neuen Regelungen mit Augenmaß umzusetzen. Krüsken warnte zugleich davor, den Deichbau sowie deren Unterhaltung zu vernachlässigen. Durch die neue Regelung, wonach in von Deichen geschützten Risikogebieten hochwassersicher gebaut werden solle, dürften keine Abstriche beim Hochwasserschutz über Deiche gemacht werden.

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