Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wehrt sich gegen Kritik an vermeintlich hohen Zahlungen an ihre Vorstandsmitglieder. „Alle Mitglieder des Vorstandes der SVLFG sind ehrenamtlich tätig und bekommen kein Gehalt“, erklärte dessen Vorsitzender Martin Empl vergangene Woche in Kassel.
Seinen Angaben zufolge weist der Bundesträger damit einen entscheidenden Unterschied zur allgemeinen Krankenversicherung auf: Dort üben die Vorstandsmitglieder ihre Tätigkeit hauptamtlich aus und beziehen dafür ein Gehalt.
Laut Empl erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung der SVLFG Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz, ein Sitzungsgeld von 70 Euro je Sitzungstag und einen Verdienstausfallersatz. Deshalb entbehre eine Kritik an „überhöhten Vorstandsgehältern“ beim Bundesträger jeglicher Grundlage, so der Vorstandsvorsitzende. Zudem gebe es als Besonderheit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die vier Versicherungszweige landwirtschaftliche Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Alterssicherung insgesamt nur einen Vorstand.
Der Vorstand der SVLFG besteht bis zum Ende der laufenden Wahlperiode im kommenden Jahr aus 27, die Vertreterversammlung aus 81 Mitgliedern. 2017 wird die Selbstverwaltung der SVLFG neu gewählt. Ab der neuen Amtszeit wird der Vorstand gemäß der Satzung aus 15 Personen gebildet. Die Vertreterversammlung wird aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenze 60 Mitglieder umfassen.
Die SVLFG ist nach eigenen Angaben zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für mehr als 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit rund 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220 000 Versicherte und mehr als 600 000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für rund 700 000 Versicherte.