Der Machtwechsel bei der CSU erhöht die Chancen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sein Amt zu behalten. Sein fränkischer Konkurrent um einen Ministerposten in Berlin, Joachim Herrmann, hat erklärt, dass er Innenminister in München bleiben will.
Die heutige Personenrochade bei der CSU in Bayern könnte auch Auswirkungen auf die künftige Besetzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin haben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat in den vergangenen Wochen und Monaten keinen Hehl daraus gemacht, dass er gerne Bundeslandwirtschaftsminister bleiben will. Mit der heutigen Personenrochade in der CSU in München ist sein größter Konkurrent um ein Ministeramt in Berlin ausgeschieden. Der Franke Joachim Hermann, der zuvor CSU-Spitzenkandidat bei der Bundestagswahl war, erklärte laut bayerischen Medien heute in München seinen Verzicht auf einen Ministerposten in Berlin. Er wolle Innenminister in der Landespolitik bleiben. Hermann ist wie Schmidt Franke. Aufgrund des CSU-Regionalproporzes wären zwei Franken im Bundeskabinett sehr unwahrscheinlich gewesen.
Schmidt hat in den vergangenen Wochen einige Achtungserfolge verbucht. Bei den Sondierungen für eine Jamaika-Koalition bescheinigen ihm führende Unionspolitiker eine gute Figur gemacht zu haben. In der CDU scheinen die Bestrebungen selbst nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium zu greifen nicht mehr so groß zu sein. Die Chancen, dass die CSU das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Großen Koalition behalte, seien hoch, bescheinigten hochrangige CDU-Politiker gegenüber top agrar.
Allerdings stehen allen Spekulationen zuvor zunächst erfolgreiche Gespräche von CDU/CSU und SPD für eine neue Regierungsbildung im Bund. Über Ministeriumszuschnitte und Personen wird für gewöhnlich immer erst zum Schluss von Koalitionsverhandlungen offiziell gesprochen. Da sind zum Schluss immer auch noch Überraschungen möglich. Dennoch spielt das Thema Personal in Berlin im Hintergrund immer eine Rolle. Offen ist außerdem, ob Schmidts Abweichen von der Geschäftsordnung der Bundesregierung bei der Abstimmung für die Verlängerung von Glyphosat noch Konsequenzen haben wird.