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DBV sieht Verbesserungen bei der EU-Verordnung zur Landnutzungsänderung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich erleichtert über das Votum des EU-Parlamentes zur EU-Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Er sieht dadurch den Klimaschutz sowie die Bioökonomie gestärkt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich erleichtert über das Votum des EU-Parlamentes zur EU-Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Er sieht dadurch den Klimaschutz sowie die Bioökonomie gestärkt.


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Mit Blick auf die Billigung der Verordnung durch das Europaparlament am vergangenen Mittwoch begrüßte der DBV vor allem die Änderung, wonach die Waldnutzung intensiviert werden darf, wenn die Wälder zugleich eine Treibhausgassenke bleiben. „Dies ist ein wegweisendes Signal für grünes Wachstum im ländlichen Raum und einen wirtschaftlich nachhaltigen Klimaschutz durch die Land- und Forstwirtschaft“, kommentierte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, die Entscheidung.


Das EU-Parlament will - im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission - die zukünftige Waldbewirtschaftung nicht an der vergangenen Bewirtschaftungsintensität ausrichten. Gleichzeitig haben sich die Abgeordneten nach Aussage des DBV dafür ausgesprochen, den in der Klimabilanzierung potenziell anrechenbaren Anteil der Treibhausgassenke aus der Waldbewirtschaftung durch Holzprodukte zu erhöhen. Dies stelle ein wichtiges Zeichen für die Bioökonomie und die Substitution fossiler Materialien dar, verdeutlichte Krüsken. „Der Nutzwald ist der „Klimawald“, denn ein solcher Wald kann durch hohe Zuwachsraten und die Holznutzung der Atmosphäre mehr Kohlendioxid entziehen als ein ungenutzter Wald“, unterstrich der DBV-Generalsekretär. Kritisch sei indes, wie es beim DBV heißt, die weiterhin im Verordnungsvorschlag enthaltene Möglichkeit der Neuberechnung der sogenannten Forstreferenzwerte für die künftige Klimabilanzierung des Waldes durch die EU-Kommission.


Das Parlament erkennt nach Angaben des DBV in seinem Votum die wichtige Rolle des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft als Treibhausgassenke ebenso an wie die begrenzte Fähigkeit der Landwirtschaft zur Reduzierung natürlicher Treibhausgase. Ein wichtiges Zeichen sei, wie Krüsken erläuterte, die Klarstellung der Parlamentarier, dass Landwirte und Waldbesitzer trotz Einbeziehung des Bereiches Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in die EU-Klimapolitik ab 2020 weiterhin keine Treibhausgasbilanzierung vornehmen müssen. Dies solle auch weiterhin für den gesamten Sektor auf nationaler Ebene erfolgen.


Gleichzeitig bekräftigten die Abgeordneten die Festlegung des Pariser Klimaabkommens, nach dem der Klimaschutz die Ernährungssicherheit nicht gefährden dürfe und die Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel verstärkt werden müssen. Die diesjährigen frostbedingten Ernteausfälle im Obstbau sowie die Ernteprobleme beim Getreide aufgrund andauernder Regenfälle verdeutlichen nach Ansicht des DBV-Generalsekretärs die Notwendigkeit, sich an den Klimawandel anzupassen sowie Absicherungs- und Risikoinstrumente zu etablieren.

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