Für den landwirtschaftlichen Unternehmer gilt umsatzsteuerlich die besondere Regelung der Durchschnittssatzbesteuerung, die sogenannte Umsatzsteuerpauschalierung. Allerdings kann der Unternehmer auch einen Antrag auf Anwendung der Regelbesteuerung stellen, wenn dieses für ihn von Vorteil ist, erklärt die DLG.
Die umsatzsteuerliche Pauschalierung ist aber nur auf Umsätze anzuwenden, die direkt der landwirtschaftlichen Urproduktionstätigkeit zuzurechnen sind, so dass einzelne Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmens, die in der Praxis häufig vorkommen, nicht pauschalierend abgerechnet werden können.
Die Finanzverwaltung und die finanzgerichtliche Rechtsprechung haben insbesondere in den letzten zehn Jahren diverse Sachverhalte aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung ausgeschlossen und Abgrenzungsmerkmale geschaffen, die in der steuerlichen Praxis für den landwirtschaftlichen Unternehmer zu beachten sind.
Der DLG-Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht hat ein Merkblatt erstellt, das dem landwirtschaftlichen Unternehmer einen grundsätzlichen Überblick über die geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen gibt und die Grenzen für die Anwendung der Pauschalierung für bestimmte Tätigkeiten aufzeigt.
Der DLG-Ausschuss veranstaltet am 21. Februar 2018 auf der DLG-Wintertagung in Münster/Westfalen um 15:30 Uhr im Grünen Saal des Congress Centrums Halle Münsterland ein öffentliches Impulsforum, in dem das DLG-Merkblatt „Vorsicht Umsatzsteuer – Grundlagen, die Sie kennen sollten“ vorgestellt wird. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Birger Wesche von der Steuerberatungsgesellschaft Born mbH in Wolfenbüttel nimmt zu den Veränderungen im landwirtschaftlichen Umsatzsteuerrecht Stellung.
Der Steuerberater Felix Meyer von der Dr. Gemmeke GmbH in Staßfurt stellt Fälle aus der landwirtschaftlichen Praxis vor, die auf vielen Betrieben vorkommen. Diplom-Finanzwirtin Christina Kestermann aus Münster schildert die Sicht der Finanzverwaltung auf das landwirtschaftliche Umsatzsteuerrecht und geht auch auf die Gründe für die immer weiteren Verschärfungen in diesem Bereich ein. Im Anschluss haben die Teilnehmer die Möglichkeit, mit den Referenten zu diskutieren.
Das neue DLG-Merkblatt hierzu wird ab 21. Februar 2018 unter http://www.dlg.org/dlg-merkblatt_429.html freigeschaltet