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Das Hilfspaket gerät unter enormen Zeitdruck

Ein Streit über die Verfassungsmäßigkeit der geplanten steuerlichen Gewinnglättung gefährdet die Verabschiedung des Hilfspaketes noch in diesem Jahr. Daran gebunden ist auch das Milchmengendisziplinprogramm. Union und SPD weisen sich gegenseitig die Schuld zu.

Lesezeit: 4 Minuten

Ein Streit über die Verfassungsmäßigkeit der geplanten steuerlichen Gewinnglättung gefährdet die Verabschiedung des Hilfspaketes noch in diesem Jahr. Daran gebunden ist auch das Milchmengendisziplinprogramm. Union und SPD weisen sich gegenseitig die Schuld zu.


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Monatelang hat die Bundesregierung über die Bestandteile des Hilfspaketes für die Landwirtschaft diskutiert. Nun gefährdet ein Streit über die Verfassungsmäßigkeit der geplanten steuerlichen Gewinnglättung zwischen Union und SPD die Verabschiedung des Hilfspaketes. Am Montag hat die Koalition die für diese Woche geplante Verabschiedung des Hilfspaketes für die Landwirtschaft im Bundestag verschoben. Damit gerät das Paket, das aus der steuerlichen Gewinnglättung und dem Milchmengendisziplinprogramm besteht, unter enormen Zeitdruck. Denn nun ist ein abschließender Beschluss im Bundesrat im Dezember nur noch mit Fristverkürzungen möglich.


SPD sieht Gleichheitsgrundsatz verletzt


Die SPD hat gegenüber der Gewinnglättung verfassungsrechtliche Bedenken. Sie könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, weil sie andere Branchen, die ebenfalls jahreszeitbedingten Schwankungen unterliegen, diskriminieren. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die der SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier in Auftrag gegeben hat, gibt dieser Auslegung Recht. Der Dienst begründet die verfassungsrechtlichen Bedenken vor allem damit, dass die Möglichkeit zur Gewinnglättung für die gesamte Land-, Garten- und Forstwirtschaft gelten soll. Damit würden auch Gartenbaubetriebe mit Unterglasanbau und die gesamte Forstwirtschaft steuerlich begünstigt. Diese seien aber weder von der Krise in der landwirtschaftlichen Tierhaltung noch von den Jahreszeitbedingten Schwankungen im Ackerbau betroffen, so der Dienst.


Union will Verabschiedung noch 2016 durchsetzen


Die Union äußert sich zu dem Gutachten des Dienstes verständnislos. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewinnglättung sei vom Bundesjustizministerium, einem vom SPD-Politiker Heiko Maas geführten Haus, beantwortet worden, äußert sich die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Gitta Connemann gegenüber top agrar. Zu Änderungen am Gesetzentwurf könnte es in der kommenden Woche jedoch trotzdem noch kommen. Die Union wolle mit der SPD bis zu nächsten Sitzungswoche offene Fragen klären und diese in einer Änderung des Entwurfes aufnehmen, heißt es dazu beim CDU/CSU-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern sei es mit Hilfe einer Fristverkürzung sehr wohl möglich das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, so Holzenkamp weiter.


Grüne kritisieren Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung


Die Opposition wertet die verfahrene Lage um das Hilfspaket als Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung. „Die Koalition ist zerstritten und nicht in der Lage die umstrittene steuerliche Gewinnglättung zu beschließen“, sagte der Agrarsprecher der Grünen Friedrich Ostendorff. Auch aus seiner Sicht bestehen „ernsthafte begründete verfassungsrechtliche Zweifel“ an der Gewinnglättung. „Hier soll ein Sondertatbestand für die Landwirtschaft geschaffen werden, von dem in erster Linie wieder die großen Acker-Betriebe profitieren. Wir brauchen aber gezielte Hilfen für Milch-Betriebe in Not und Unterstützung für bäuerliche Erzeuger, keine Verteilung von Geldern mit der Gießkanne“, so Ostendorff weiter.


Zeit spielt gegen schnelle Auszahlung der Hilfen


Der Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung des Gewinnermittlungszeitraums von zwei auf drei Jahre vor, um schwankende landwirtschaftliche Einkommen über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend machen zu können. Daher ist es für die Maßnahme so wichtig, dass sie noch in diesem Jahr verabschiedet wird, damit sie für 2016 noch angewandt werden kann und das sehr gute Jahr 2014 steuerlich berücksichtigt wird. Das wäre ab 1. Januar 2017 bei einer dreijährigen Gewinnglättung nicht mehr möglich. Außerdem hängt an dem Gesetzentwurf das Milchmengendisziplinprogramm. Die Auszahlung der dafür vorgesehenen 116 Mio. € Liquiditätshilfen sind an eine Beibehaltung der Milchmenge Anfang 2017 im Vergleich zu 2016 gebunden. Sollte das nicht mehr 2016 beschlossen werden, zieht sich auch diese Maßnahme weiter in die Länge.

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