Ein Futtermittelhändler muss einem Legehennenhalter Schadenersatz, zahlen, weil er ihm im November 2010 mit Dioxin verunreinigtes Futter geliefert hat. Das hat das Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden.
Wie die Nordwest-Zeitung berichtet, erhält der Landwirt nun 43.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen des verunreinigten Futters hatten die Behörden in vielen Bundesländern Ende 2010 tausende Schweine und Hühner töten lassen, nachdem Dioxin in Fleisch und Eiern gefunden worden war.
Der Kreis Cloppenburg sperrte zwei Ställe des Klägers, der seine Eier deshalb nicht oder nur zu einem geringen Preis verkaufen konnte. Dafür sprachen ihm das Landgericht und später das Oberlandesgericht Schadenersatz zu, schreibt die Zeitung weiter. Dagegen zog der Futtermittelhändler vor den Bundesgerichtshof, der das Urteil aufhob und den Fall zur neuen Verhandlung ans Oberlandesgericht zurück gab. Dieses bestätigte nun die vorherigen Urteile.