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Düngerecht: Abfallwirtschaft kritisiert einseitige Stickstoffbetrachtung

Eine zu einseitige Sicht auf den Stickstoff beklagt die deutsche Abfallwirtschaft mit Blick auf die neue Düngegesetzgebung.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine zu einseitige Sicht auf den Stickstoff beklagt die deutsche Abfallwirtschaft mit Blick auf die neue Düngegesetzgebung. „Weder in der novellierten Düngeverordnung noch im Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Humusbestand im Ackerboden gepflegt wird, ganz zu schweigen von einem möglichen Humusaufbau durch entsprechende Zufuhr von Organik“, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW).


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Der Bundesrat wird voraussichtlich am 22. September über die Vorlage entscheiden. Man ermögliche sogar, bei der Bilanzierung einen Stickstoffverlust aus der Gülle einzurechnen, stellt der DGAW des Weiteren kritisch fest. Bei Komposten, die letztendlich zum Humusaufbau führten, somit eigentlich nur den Boden verbesserten und in Wirklichkeit keine stickstoffhaltigen Pflanzendünger darstellten, werde „der Einsatz quasi zunichtegemacht“.


Der Verband appelliert vor diesem Hintergrund an die zuständigen Landwirtschafts- und Umweltministerien in den Bundesländern, eine ganzheitliche Sichtweise an den Tag zu legen. Letztendlich gehe es um organische Stoffe, die aus der Gartenbau- und Lebensmittelproduktion anfielen. Es gehe darum, diese wieder in den Kreislauf zu bringen.


Von den Haushalten werde eine Bioabfalltrennung verlangt; Landkreise und Städte sammelten das Biogut und betrieben Bioabfallbehandlungsanlagen. Hier erscheine es grotesk, wenn zum einen das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordere, hochwertige Komposte zu erzeugen, diese dann aber nicht mehr auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden dürften, nur weil man das Problem der lokal übermäßigen Gülledüngung nicht in den Griff bekomme.

 

Naturgemäß stark gebunden

 

Der DGAW weist auch darauf hin, dass die Stoffstrombilanzverordnung von Drei-Jahres-Bilanzen ausgehe. Der in Komposten beziehungsweise in Humusdüngern eingetragene Stickstoff sei naturgemäß stark gebunden und werde im Bilanzzeitraum unvermeidlich nur zu geringen Teilen verfügbar. „Wir schlagen daher eine maximal 15-prozentige Anwendung in der Drei-Jahres-Bilanzierung vor“, heißt es in dem Papier der heimischen Abfallwirtschaft.


Dieser Wert beinhalte bereits einen erheblichen Sicherheitsaufschlag und vermeide so, noch verschiedene Kompostarten zusätzlich berücksichtigen zu müssen. Dies würde auch in voller Linie der novellierten Düngeverordnung mit ihren gleichlautenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Zudem gibt der DGAW zu bedenken, dass in der Begründung zum Verordnungsentwurf ausdrücklich auf die Besonderheit der Kompostdüngung mit Blick auf die Erhöhung des Humusgehaltes hingewiesen worden sei.

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