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EuGH erklärt Abschaffung der Exporterstattungen bei Geflügelfleisch für nichtig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bescheinigt der EU-Kommission Verfahrensfehler bei der Abschaffung von Exporterstattungen für Geflügelfleisch. Die politische Entscheidung diese aufzugeben, ficht er hingegen nicht an.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bescheinigt der EU-Kommission Verfahrensfehler bei der Abschaffung von Exporterstattungen für Geflügelfleisch. Die politische Entscheidung diese aufzugeben, ficht er hingegen nicht an.

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der Brüsseler Kommission vorgenommene Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für den Geflügelfleischsektor auf 0 Euro für nichtig erklärt. Die Luxemburger Richter begründen dies in ihrem am vergangenen Mittwoch gefällten Urteil mit Verfahrensfehlern seitens der Kommission. Jedoch stellt der EuGH in seiner Urteilsbegründung auch fest, dass die Wirkungen der umstrittenen Verordnung bis zu einem neuen Erlass, der keine Verfahrensfehler aufweist, aufrechterhalten bleiben können.

 

Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte dazu gegenüber AGRA-EUROPE, dass sich die Brüsseler Behörde in ihrer Zielsetzung, die Ausfuhrerstattungen nicht weiter zu gewähren, vom EuGH bestätigt sehe. Tatsächlich würden die Ausfuhrsubventionen für Agrarerzeugnisse bereits seit 2013 nicht mehr von der Europäischen Union gezahlt, und dies sei durch die Luxemburger Richter auch nicht bestritten worden, so die Sprecherin. Die politische Entscheidung zur Abschaffung dieser Beihilfen sei auf der 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 2015 in Nairobi getroffen worden. In der Vergangenheit hatte die EU-Kommission für drei Kategorien gefrorener Hähnchen die Ausfuhrerstattungen schrittweise gesenkt, und zwar im Jahr 2010 auf 0,40 Euro/kg und zu Beginn des Jahres 2013 auf rund 0,11 Euro/kg. Im Rahmen einer Durchführungsverordnung setzte die Kommission schließlich mit Wirkung ab Juli 2013 die Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch dann auf 0 Euro fest.

 

Der französische Staat sowie die Gesellschaften Doux und Tilly-Sabco - beide Unternehmen profitierten in der Vergangenheit besonders von den Exporterstattungen - hatten beim Gericht der Europäischen Union (EuGH) die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung der Kommission beantragt, mit der die Ausfuhrerstattungen auf 0 Euro festgesetzt worden waren. Im Januar 2016 hatte der EuGH diese Nichtigkeitsklagen abgewiesen und somit die Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Geflügelfleischsektor im Juli 2013 bestätigt. Tilly-Sabco hatte darauf ein Rechtsmittel beim EuGH eingelegt, mit dem die Aufhebung des Urteils des EuG einfordert wurde.

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