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Europäisches Parlament stimmt Feuerwaffen-Richtlinie zu

Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg der umstrittenen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission wurde deutlich entschärft. Der jetzt beschlossene Kompromiss ist zwar anwenderfreundlicher, enthält aber immer noch eine Reihe von fragwürdigen Maßnahmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg der umstrittenen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission wurde deutlich entschärft. Der jetzt beschlossene Kompromiss ist zwar anwenderfreundlicher, enthält aber immer noch eine Reihe von fragwürdigen Maßnahmen. Der ursprünglichen Idee, nämlich europaweiter Terrorismusbekämpfung, wird die geplante Reform nicht gerecht, kommentiert der Deutsche Jagdverband (DJV) die Entscheidung.


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Vorgesehen sind unter anderem Beschränkungen der Magazinkapazität halbautomatischer Waffen, umfassendere Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen, zum Austausch von Daten unter EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Handel mit Waffen und eine verschärfte Überwachung der Eignung und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern.


Nach Auffassung des DJV verfehlt die Reform ihr eigentliches Ziel – Terrorismusbekämpfung – nahezu gänzlich. Die EU-Kommission hat Ende 2015 unter dem Eindruck der Anschläge von Paris ein noch deutlich umfangreicheres Reformpaket vorgelegt. Experten haben bereits damals heftige Kritik geäußert und den Großteil der Maßnahmen als ungeeignet für Terrorismusbekämpfung abgelehnt. Zu einer kompletten Zurückweisung konnten sich die Parlamentsabgeordneten nicht durchringen, haben den Kommissionsentwurf aber deutlich entschärft.


In der Richtlinie werden detaillierte Vorgaben zur Deaktivierung von Waffen sowie zu Alarm- und Schreckschusswaffen gemacht. Es darf nicht mehr möglich sein, diese zu scharfen Waffen umzubauen. Strenge Vorgaben gibt es auch für den Handel mit Waffen im Fernabsatz. Diesen wollte die Kommission ursprünglich ganz verbieten, nun soll der Handel unter strikter Überwachung doch möglich sein. Verboten sind künftig halbautomatische Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als zehn Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen, sowie entsprechende Magazine. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zudem einen engeren Rahmen für die Überwachung der Zuverlässigkeit und Eignung zum Waffenbesitz sowie für die Waffenaufbewahrung.


Welche Änderungen im Einzelfall auf Waffenbesitzer in Deutschland zukommen, hängt jetzt von der Umsetzung ins deutsche Recht ab. Das deutsche Waffengesetz gilt bereits als eines der strengsten der Welt. Deutsche EU-Abgeordnete haben während des Verfahrens immer wieder betont, dass die Änderungen für Jäger und Sportschützen in Deutschland marginal seien. Änderungen bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung sowie bei den Aufbewahrungsvorschriften sind nach Einschätzung des DJV sowie deutscher EU-Abgeordneter nicht erforderlich, um die Richtlinie umzusetzen.


Straftaten mit Schusswaffen rückgängig


Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt einen konstanten Rückgang der Straftaten mit Schusswaffen: 23 Prozent weniger seit 2011 (2011: 11.710, 2015: 9.000). Bei den sichergestellten Schusswaffen handelte es sich in drei Viertel der Fälle um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug etwa ein Viertel davon waren 95 Prozent illegal. Nur etwa ein Prozent aller sichergestellten Schusswaffen war erlaubnispflichtig und legal. Mit geschätzten 20 Millionen Stück übersteigt der Anteil der illegalen Schusswaffen in Deutschland den Anteil der legalen Schusswaffen (etwa 5 Millionen) um ein Vielfaches.

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