Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) findet, dass das grün-rote Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen ein „weiterer und wichtiger Meilenstein für den Tierschutz“ ist. Darüber verwundert zeigt sich FDP-Agrarsprecher Dr. Friedrich Bullinger. Er fragt sich, ob Hauk angesichts dieser "skurrilen Aussagen" noch wisse, in welcher Partei er eigentlich ist, oder ob er nun sein grünes Coming-Out erlebt.
"Noch in den Wahlprüfsteinen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes zur Landtagswahl hat die CDU klipp und klar gesagt, dass sie ‚das in der Konstruktion verfehlte und in der Sache nicht notwendige Verbandsklagerecht wieder abschaffen‘ wolle. Und nun beansprucht Hauk dieses grün-rote Gesetz sogar für sich.“
Aus Bullingers Sicht ist das Gesetz eine gegen die Nutztierhaltung gerichtete Initiative und sogar im Sinne des Tierschutzes kontraproduktiv. Denn durch die zahlreichen bürokratischen Informationspflichten der Veterinärverwaltung gegenüber den anerkannten Tierschutzorganisationen würden die Amtstierärzte mehr und mehr von ihren eigentlichen Kontrolltätigkeiten abgehalten, so Bullinger.
Nach Ansicht der Freien Demokraten ist ein landesgesetzliches Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen sogar verfassungswidrig. „Der Tierschutz fällt nach Artikel 74 des Grundgesetzes in die konkurrierende Gesetzgebung. Nachdem der Bundesgesetzgeber das Tierschutzgesetz erlassen hat, dürfen die Länder hier überhaupt nicht mehr tätig werden“, erklärte Bullinger.