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Frist für Anträge auf die Agrarförderung 2017 läuft

Es geht wieder los. Nach und nach verschicken die Landwirtschaftsbehörden die Zugangsdaten für die Anträge auf Agrarförderung. Damit beginnt die Antragsfrist, die bis Mitte Mai dauert.

Lesezeit: 2 Minuten

Es geht wieder los. Nach und nach verschicken die Landwirtschaftsbehörden die Zugangsdaten für die Anträge auf Agrarförderung. Damit beginnt die Antragsfrist, die bis Mitte Mai dauert.


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Die rheinland-pfälzischen Landwirte haben in der 11. Kalenderwoche von ihrer Kreisverwaltung die Zugangsdaten zum elektronischen Antrag für die Beantragung der flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen 2017 (Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) erhalten. Die Frist für die Einreichung des flächenbezogenen Agrarförderantrages endet am 15. Mai 2017. In Rheinland-Pfalz sind folgende wichtige Änderungen sind in diesem Jahr zu beachten:


Umstellung von der alphanumerischen Fläche (Automatisiertes Liegenschaftsbuch: ALB) des Kataster auf die geometrische Fläche (Automatisierte Liegenschaftskarte: ALK)


Die Angabe der Fläche erfolgte bisher mit dem alphanumerischen Buchflächenwert (ALB). Dieses Verfahren wurde im Rahmen einer Prüfung durch die Europäische Kommission im November 2015 gerügt, da hierdurch ein Schaden für den Fonds entstanden sei. Aus diesem Grund muss ab dem Antragsjahr 2017 auf die geometrische Fläche (ALK) umgestellt werden. Diese Umstellung kann im Einzelfall dazu führen, dass es zu positiven oder negativen Flächendifferenzen gegenüber den bisherigen Antragsdaten auf der Grundlage der ALB-Werte kommen kann. In den vorbereiteten Antragsunterlagen werden die maßgeblichen ALK-Werte der Flurstücke sowie die im Vorjahr beantragten Flächengrößen vorgeblendet. Bei Nutzung des elektronischen Antrags wird der maßgebliche ALK-Wert aus der einzuzeichnenden Geometrie maschinell ermittelt.


Kein Versand von Papierunterlagen


Im Jahr 2017 ist grundsätzlich noch eine Papierantragstellung möglich. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2018 nur noch eine elektronische Antragstellung zulässig sein wird, und dass nach dem einschlägigen Recht der Europäischen Union bereits im Jahr 2017 mindestens 75 Prozent der Antragsfläche elektronisch beantragt werden muss, werden keine vorbereiteten Papierunterlagen mehr versandt. Landwirte, die in 2017 trotzdem noch den Papierantrag nutzen wollen, sind gehalten, die personalisierten Antragsunterlagen (Flächennachweis, Karten) selbständig aus FLOrlp auszudrucken. Die Antragsvordrucke, Merkblätter, CC-Broschüre usw. können von der Internetseite der ADD ausgedruckt werden.

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