Versäumnisse wirft die Sprecherin für Verbraucherpolitik der grünen Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, der Bundesregierung im Hinblick auf die angestrebte Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vor. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt habe es in seiner Amtszeit nicht geschafft, aktiv zu werden und die fraktionsübergreifend beschlossenen Forderungen umzusetzen, erklärte Maisch am vergangenen Freitag.
Die Grünen-Politikerin erinnerte an Schmidts Zusage von 2015, eine nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung auf den Weg zu bringen. Wenn er diese jetzt erneut ankündige, sei dies angesichts des nahenden Endes der Legislaturperiode „sehr fadenscheinig“.
Maisch: „Ich frage mich, warum hat er in den letzten Jahren nichts gemacht?“ Die Abgeordnete bekräftigte die Forderung nach einer nationalen Strategie, bei der alle Akteure vom Handel über die Industrie und Gastronomie bis hin zu den Verbrauchern in die Verantwortung genommen werden. Benötigt würden eine verlässliche Datengrundlage und verbindliche Reduktionsziele für alle Stufen der Wertschöpfungskette. „Genießbare Lebensmittel müssen auf den Teller und nicht in die Tonne“, betonte die Grünen-Politikerin.
Absage an gesetzliche Regelung
Die Bundesregierung räumte am Freitag das Fehlen von Daten zu Ausmaß und Gründen der Lebensmittelverschwendung auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette ein, verwies aber auf Zwischenergebnisse des noch bis 2018 laufenden Forschungsprojekts „Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“.
Danach verzeichnen die privaten Haushalte mit insgesamt rund 3,5 Mio t im Jahr innerhalb der Wertschöpfungskette die größte Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten. Dahinter folgen die Landwirtschaft mit etwa 1,7 Mio t, der Verarbeitungsbereich mit 1,5 Mio t, die Außer-Haus-Verpflegung mit rund 1 Mio t sowie der Handel mit gut 350 000 t jährlich.
Nicht folgen will die Bundesregierung dem französischen Beispiel, über eine gesetzliche Regelung die Lebensmittelverluste zu verringern. Anders als in Frankreich sei es in Deutschland seit vielen Jahren selbstverständlich, dass Supermärkte freiwillig unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel an soziale Einrichtungen abgäben, heißt es in der Antwort. Für eine gesetzliche Regelung bestehe daher keine Veranlassung.