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HLBS blickt gespannt auf Koalitionsverhandlungen

Auch der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) schaut gespannt auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Ein Spektrum von sechs politischen Parteien im Bundestag erschwere eine stabile Regierungsbildung, so Dr. Jürgen Jaeschke, Präsident des HLBS.

Lesezeit: 4 Minuten

Auch der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) schaut gespannt auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Ein Spektrum von sechs politischen Parteien im Bundestag erschwere eine stabile Regierungsbildung, so Dr. Jürgen Jaeschke, Präsident des HLBS.


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Es gebe noch zahlreiche offene Fragen: „Wie wird eine Regierungskoalition am Ende der Verhandlungen aussehen? Wie bestimmbar sind ihre politischen Leitlinien? Wer wird das wichtige Finanzressort leiten in einer Zeit der Umbrüche, die nicht nur unser Land, sondern Europa als Ganzes erfasst?“, sagte Jaeschke im Rahmen der 68. HLBS Steuerfachtagung vom 26. und 27. Oktober in Berlin vor über 300 Teilnehmern. Es gebe viele Baustellen in der Welt bzw. zahlreiche internationale Unsicherheiten. Eindeutige Antworten gebe es schließlich nicht – vor allem keine schnellen Lösungen.

 

Landwirte müssen sich auf Überraschungen einstellen


All das biete Grund genug, gespannt auf die nächsten Tage und Wochen zu schauen. Eine schnelle Einigung bei den an einer Regierungsbildung beteiligten Parteien scheine nicht in Sicht, so Jaeschke. Bei den finanzpolitischen Vorstellungen der an der Regierungsbildung beteiligten Parteien sei ein breites Spektrum an Vorstellungen und Wünschen an die Öffentlichkeit vermittelt worden. Auf der Agenda ständen grundlegende Fragen, wobei in Hinblick darauf die Meinungen der Parteien hierzu teilweise weit auseinander gehen würden:

  • Künftige Besteuerung von Erbschaften und Vermögen
  • Reform der Unternehmensbesteuerung
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlages
  • Versprechungen für steuerliche Entlastungen aller Bürger
Was all diese Forderungen betreffe, werde es vielleicht auch in der Land- und Forstwirtschaft einige Überraschungen geben, so Jaeschke. „Beispielsweise gibt es viele leerstehende landwirtschaftliche Gebäude, die man angesichts der Wohnungsknappheit – mit steuerlicher Förderung – vielleicht umnutzen könnte“, spekuliert der Präsident des HLBS, „Warten wir die Ergebnisse ab.“

 

HLBS will sich für das rechte Augenmaß einsetzten


Man wisse noch nicht, in welche Richtung sich die Kompromisse am Ende der Verhandlungen abzeichnen werden und wer das wichtige Finanzressort personell übernehmen werde. Eins sei aber laut HLBS gewiss: „Wir werden uns mit unserem Fachwissen und mit unseren Partnern im Bereich der Verbände und Kammern weiterhin vehement für das rechte Augenmaß bei allen steuerpolitischen Vorhaben einsetzen und uns gegen die Bestrebungen wenden, die Steuerpolitik allein zum Vehikel der Umverteilung von Einkommen und Vermögen oder ausschließlich als Mittel für wohlmeinende gesellschaftspolitische Zielsetzungen missbrauchen wollen!“


Schließlich bräuchten Steuerberater und Bürger dringend eine Verstetigung in der Steuergesetzgebung, die eine verlässliche und planbare Grundlage für die Erfüllung der Beratungsaufgaben der Steuerberater gibt.

 

Nicht alle Neuerungen tragbar


Dass nicht alle Neuerungen im Steuerbereich auch Erleichterungen mit sich bringen, zeigen die neuen Abgabefristen für Steuererklärungen, die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens neu geregelt wurden. Die Verlängerung der Abgabefristen sei zwar positiv, unglücklich bzw. nicht praxisgerecht geregelt wurde aus sicht des HLBS jedoch die Abgabefrist für Landwirte, die an einer Landwirtschaft betreibenden Personengesellschaft beteiligt sind.


Während für die Gesellschaft künftig die erweiterte Frist 31.7. des Nachfolgejahres gilt, muss der Landwirt als Gesellschafter – auch wenn die landwirtschaftlichen Einkünfte aus der Gesellschaft seine einzigen Einkünfte sind – seine persönliche Steuererklärung spätestens am 28.2. eingereicht haben. Sonst entstehen automatisch Verspätungszuschläge. „In diesen Fällen sind wir gezwungen, die persönliche Erklärung zunächst mit geschätzten Zahlen einzureichen. Der doppelte Aufwand entsteht im Übrigen auch in den Finanzämtern, was unter der Maxime der von allen gewünschten „Verwaltungsvereinfachung“ absurd ist,“ so Jaeschke.


Mit einem Schreiben an das BMF und alle Finanzministerien der Länder hatte der HLBS zwar versucht mit praktikablen Vorschlägen Klarheit und Sicherheit zu schaffen, leider wurden seine Anmerkungen jedoch kurz und knapp und letztendlich negativ beantwortet. Man müsse also die weitere Entwicklung in der praktischen Rechtsanwendung abwarten, so Jaeschke.


Im Rahmen der Steuerfachtagung ging es dann um weitere zahlreiche aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung. So informierten verschiedenen Referenten die über 300 Teilnehmer z.B. über die Anwendung der Tarifglättung, die steuerlichen Folgen bei einem Landtausch oder über neue Rechtsprechungen zur Anerkennung von Versorgungsleistungen bei Betriebsübergaben. Details und weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.hlbs.de

 

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