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Hauk für Jagd auf Biber

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) ist alarmiert wegen der stark zunehmenden Biberbesätze im Land, zumal tatsächlich die Schäden in der Landwirtschaft und im Gewässerbereich zunehmen. Daher kann er sich eine Bejagung vorstellen, wie sie etwa bereits in Sonderfällen in Bayern durchgeführt wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) ist alarmiert wegen der stark zunehmenden Biberbesätze im Land, zumal tatsächlich die Schäden in der Landwirtschaft und im Gewässerbereich zunehmen.  Daher kann er sich eine Bejagung vorstellen, wie sie etwa bereits in Sonderfällen in Bayern durchgeführt wird, berichtet die Schwäbische Zeitung.

 

Laut der Zeitung habe der Minister klargestellt, dass man den Biber mittelfristig managen müsse. Dabei müsse man auch die Fallenjagd in Betracht ziehen. Gab es 2008 noch 1000 Tiere in BW sollen es heute schon 3500 sein. Bis 2018 will das Agrarministerium nun einen Bericht vorlegen, der zeigt, wo Bestände bedroht sind und wo es eine Überpopulation gibt. Daraus werde man 2018 „Schlüsse ziehen“. „Es gibt enorme Schäden in der Landwirtschaft und generell im ländlichen Raum durch das Nagetier“, so Hauk. Durch die Dämme würden z.B. Feldwege unterspült sowie Äcker und Grundstücke überschwemmt. Zudem würden Deiche beschädigt, was die Wasserbauer und den Hochwasserschutz auf den Plan ruft.

 

Landwirte klagen laut der Zeitung, dass sie auf den angerichteten Schäden sitzenbleiben. Daher fordert auch der Bauernverband seit Jahren eine Bestandsregulierung. Umso hoffnungsvoller sind die Grundbesitzer jetzt über die Aussagen Hauks, dass endlich etwas passiert. Selbst anordnen kann Hauk die Jagdfreigabe aber nicht, weil das Tier dem Naturschutz unterliegt. Dafür ist das grüne Umweltministerium zuständig, wo man sich über den Biber freut. Von dort heißt es dementsprechend, der Biber sorge für Strukturvielfalt an Gewässern, schaffe Artenvielfalt und erhöhe die Selbstreinigungskraft von Fließgewässern, zitiert die Schwäbische Zeitung einen Behördensprecher. Vereine wie NABU und BUND hat er auf seiner Seite.

 

Eine breit angelegte Jagderlaubnis auf den Biber erwartet auch der Jagdverband nicht, eben weil der Nager gar nicht dem Jagdrecht unterliegt und daher auch nicht von Jägern mit der Waffe erlegt werden darf. Man fragt sich aber auch in Jagdkreisen, wer denn für die Biberschäden aufkommen muss. Über die klassischen Wildschäden, für die es Regelungen gibt, können die Biberschäden nämlich aus genannten Gründen nicht abgerechnet werden. Deshalb ist auch der benachbarte Jagdverband aus Bayern gegen die Aufnahme ins Jagdrecht, dann würden die unkalkulierbaren Schäden nämlich auf die Jagdpächter abgewälzt. Und da die Naturschützer selbstverständlich auch keinen Cent zahlen werden, sind es letztlich die Steuerzahler, die das Hobby der Biberfreunde bezahlen dürfen, zeigen sich die Grundbesitzer verärgert.

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