EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hat am Dienstag den EU-Haushaltsentwurf 2018 dem Europaparlament präsentiert. Dieser enthält Verpflichtungsermächtigungen von 160,6 Mrd. Euro, von denen 59,6 Mrd. Euro für den EU-Agrarhaushalt vorgesehen sind.
Davon stehen für die Direktzahlungen und Marktausgaben 43,5 Mrd. Euro zur Verfügung, was einer Steigerung von 2,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die möglichen Ausgaben für die Landwirtschaft liegen 0,6 Mrd. Euro unter der zulässigen Obergrenze, berichtet aiz.info.
Wegen des Brexit ist offen, ob die Briten ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen werden. Abzusehen ist jetzt schon, dass im Haushalt 2019 rund 10 Mrd. Euro fehlen werden, nachdem die Briten nach Artikel 50 des EU-Vertrags die Europäische Union im März 2019 verlassen werden.
Der Entwurf des EU-Haushaltsplans bewegt sich innerhalb der vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Mehrjährigen Finanzrahmen gesteckten Grenzen, betont die Europäische Kommission. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass der Rat die bereits beschlossene Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens rasch nach den Wahlen im Vereinigten Königreich am 8. Juni 2017 formal annimmt.
Anderenfalls steht ein Teil der zusätzlich vorgeschlagenen Ausgaben, etwa die verbleibenden 700 Mio. Euro für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Zeitraum 2018 bis 2020, auf dem Spiel und die Kommission müsste wahrscheinlich mit Haushaltsmitteln, die für die Landwirtschaft reserviert sind, zusätzliche Sicherheits- und Migrationsausgaben bestreiten.
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten werden jetzt gemeinsam über diesen Haushaltsentwurf beraten.