Der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern klagt gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), der heimlich gedrehte Aufnahmen aus dem Bio-Hühnerstall in der Sendung "Fakt" veröffentlicht hat. Darf ein Fernsehsender heimlich gedrehte Videos veröffentlichen, um auf Missstände hinzuweisen? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im April.
Im Fokus der Verhandlung des VI. Senats in Karlsruhe stand am Dienstag die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Rechten des Gewerbebetriebs.
Die GmbH war vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen die Verbreitung der Bilder vorgegangen und hatte auch vor dem Oberlandesgericht Hamburg Recht bekommen. Zuvor hatte der MDR die Bilder im September 2012 in der Sendung Exclusiv im Ersten und im ARD-Magazin Fakt verwendet, berichtete die dpa.
Der Anwalt des Mitteldeutschen Rundfunks argumentierte, dass die Öffentlichkeit ein Interesse daran habe, die Situation bei der massenweisen Produktion von Bio-Eiern zu sehen. Das gelte auch dann, wenn die Aufnahmen durch Rechtsbruch entstanden seien. Der Vertreter des Erzeugerzusammenschlusses kritisierte die Aufnahmen, da hier wichtige Fakten nicht erwähnt worden seien. Außerdem stelle sich die Frage, ob ein einzelner Betrieb offen bloßgestellt werden dürfe, der nach der geltenden Rechtslage arbeite.
Das Urteil wird am 10. April 2018 erwartet (VI ZR 396/16).