Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

"Jagdpächter zahlen in SVLFG, werden aber nicht berücksichtigt!"

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für das Jahr 2017 wiederum 178 Millionen Euro zur Beitragsentlastung zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich profitieren davon aber nur ausgewählte Sparten, kritisiert der Bayerische Jagdverband.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für das Jahr 2017 wiederum 178 Millionen Euro zur Beitragsentlastung zur Verfügung zu stellen. Zunächst eine erfreuliche Nachricht angesichts der stetig steigenden Beiträge. Tatsächlich profitieren davon aber nur ausgewählte Sparten, kritisiert der Bayerische Jagdverband.

 

Neu ist, dass diesmal neben den landwirtschaftlichen Unternehmen auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, an der Beitragsentlastung teilhaben dürfen. Alle anderen Sparten bleiben außen vor. Seit 2002 waren die Forstgemeinschaften gesetzlich von den Subventionen ausgeschlossen, seit diesem Jahr werden sie wieder berücksichtigt.

 

Der Jagdverband zeigt sich zudem verwundert, dass sich der alternierende Vorstand der SVLFG, Martin Empl, in der aktuellen Pressemitteilung vom 1. Februar zum Thema Beitragsentlastung und Bundeszuschüsse wie folgt äußert: „Das entspricht auch unserer Auffassung von Beitragsgerechtigkeit. Wir werden die Änderung unbürokratisch im Zuge der Beitragsausschreibung umsetzen“.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Seitens des Bayerischen Jagdverbandes besteht jedoch ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit. Die Beitragserhöhungen betreffen alle Sparten – somit müssen auch alle Sparten von den Beitragsentlastungen profitieren.

 

Dieses Vorgehen zeigt aus Sicht der Jäger einmal mehr, dass die SVLFG hinsichtlich Präventionsleistungen, Leistungen im Versicherungsfall und eben auch bei der Verteilung der Bundeszuschüsse vornehmlich auf die Belange der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgerichtet ist. Eine Umfrage des Bayerischen Jagdverbandes bestätige dies. 74 Prozent der Befragten kennen überhaupt keine Präventionsleistungen der SVLFG.

 

Es sei daher längst überfällig, die Jagdpächter aus der Zwangsversicherung SVLFG zu entlassen und ihnen das Recht einer freien Versicherungswahl zuzugestehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre hier dringend angezeigt, so der Jagdverband.


Das sagt die SVLFG


Auf Anfrage von top agrar erklärte die SVLFG, die Bedingungen für eine Berücksichtigung bei der Bundesmittelgewährung würden nicht von der Sozialversicherung formuliert, sondern im Zuwendungsbescheid des BMEL verbindlich für die SVLFG vorgegeben. Jagdunternehmen gehörten nicht zu den bundesmittelberichtigten Unternehmen.

 

Zu berücksichtigen sei zudem, dass selbst die bundesmittelberechtigten Unternehmen keine Bundesmittel erhalten, soweit dadurch der Beitrag unter 305 Euro gesenkt werden würde. Sehr viele Jagdunternehmen hätten aber ohnehin einen geringeren Beitrag.


Richtig ist laut SVLFG, dass mit Einführung bundesweit einheitlicher Beiträge ab 2013 die Beiträge für viele Jagdunternehmen gestiegen sind. Dies habe schlicht daran gelegen, dass eine eigene Risikogruppe Jagden eingerichtet wurde, die sich grundsätzlich selbst finanziert. Zuvor sei das nicht überall der Fall gewesen. Seit 2013 haben sich die Beiträge für Jagden wie folgt entwickelt:

 

Für 2013: Mindestgrundbeitrag = 60,00 Euro, Risikobeitrag pro BER = 11,53 € Für 2014: Mindestgrundbeitrag = 80,85 Euro, Risikobeitrag pro BER = 11,27 € Für 2015: Mindestgrundbeitrag = 75,28 Euro, Risikobeitrag pro BER = 11,49 €

 

Eine BER (Berechnungseinheit) entspricht dabei 20 ha bejagbare Fläche.

 

"Es ist erkennbar, dass seit Einführung des einheitlichen Beitragsmaßstabes nicht von einer allgemeinen Beitragserhöhung gesprochen werden kann. Beim Mindestgrundbeitrag ist zudem bereits eine Satzungsänderung beschlossen, die ab 2018 (für 2017) zu einer spürbaren Senkung führen kann", erklärt der Leiter des Beitragsbereiches Hartmut Fanck. Fast alle Jagdunternehmer zahlten "nur" diesen Mindestgrundbeitrag zzgl. Risikobeitrag (andere Mitglieder zahlen bis zum Vierfachen an Grundbeitrag).

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.