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Keine Verschärfung der Regeln gegen Nahrungsmittelspekulation

Das Europaparlament hat sich indirekt gegen eine Verschärfung von Regeln zur Eindämmung möglicher Nahrungsmittelspekulationen ausgesprochen. In der Abstimmung im Straßburger Plenum verfehlte der von den Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken eingebrachte Resolutionsantrag die notwendige absolute Mehrheit.

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Das Europaparlament hat sich indirekt gegen eine Verschärfung von Regeln zur Eindämmung möglicher Nahrungsmittelspekulationen ausgesprochen. In der Abstimmung im Straßburger Plenum letzten Mittwoch verfehlte der von den Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken eingebrachte Resolutionsantrag die notwendige absolute Mehrheit.


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Große Teile der EVP, der Rechtskonservativen und der Liberalen lehnten den Antrag ab. In diesem war eine Verschärfung der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) gefordert worden. Demnach sollten zum Beispiel einzelne Händler oder Händlergruppen vor einem zu großem Einfluss auf die Nahrungsmittelpreise gehindert werden. Dies sollte durch eine Verschärfung der sogenannten Positionslimits für Nahrungsmittel an den Warenterminmärkten erreicht werden.


Mittels eines solchen Limits werden die Anteile eines Händlers an Kontakten über einen bestimmten Agrarrohstoff begrenzt, wodurch sein möglicher Einfluss auf die Preisbildung und dementsprechend die Spekulation eingeschränkt wird.


Enttäuscht über das Parlamentsvotum zeigte sich die Entwicklungsorganisation Oxfam. Sie hält die mit der MiFID II vorgesehenen Positionslimits von bis zu 35 % des verfügbaren Kontraktangebotes für zu hoch. Drei Händler wären demnach immer noch in der Lage den Markt für einen Rohstoff komplett unter sich aufzuteilen. Dies sei keine wirkungsvolle Regulierung gegen Nahrungsmittelspekulationen, so Oxfam. Insbesondere für Landwirte und Endkonsumenten seien stabile Nahrungsmittelpreise essentiell. Oxfam fordert Positionslimits von maximal 10 % bis 15 %.


Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, hält die Regeln in der MiFID II ebenfalls für wirkungslos. Nach Inkrafttreten der Regulierung sei „eine rücksichtslose Spekulation mit Nahrungsmitteln“ weiterhin möglich, monierte der Finanzpolitiker. Die von der Kommission im Dezember 2016 beschlossenen Regulierungsstandards in MiFID II können jetzt ohne weitere Änderungen im Januar 2018 in Kraft treten.

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