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Kreis Soest erlaubt ausnahmsweise Gänsejagd im Naturschutzgebiet

Nicht nur in Norddeutschland machen die zunehmenden Gänsebestände den Bauern zu schaffen, auch im Binnenland vermehren sie sich an Flüssen und in Naturschutzgebieten prächtig; gerade dort ist die Jagd aber massiv eingeschränkt. In Lippborg (Kreis Soest) hat ein betroffener Landwirt eine Ausnahmegenehmigung erwirkt.

Lesezeit: 2 Minuten

Nicht nur in Norddeutschland machen die zunehmenden Gänsebestände den Bauern zu schaffen, auch im Binnenland vermehren sie sich an Flüssen und in Naturschutzgebieten prächtig; gerade dort ist die Jagd aber massiv eingeschränkt. Im nordrhein-westfälischen Lippborg (Kreis Soest) hat ein betroffener Landwirt nun eine Ausnahmegenehmigung erwirkt. Von Sonnenaufgang bis –untergang darf er – gemäß Jagdzeit – Gänse jagen.


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Wie die Zeitung Die Glocke berichtet, beklagt der Bauer seit fünf Jahren, dass die Gänse sein Grünland im Naturschutzgebiet am Fluss Lippe so sehr mit Kot überziehen, dass das Weidegras unbrauchbar und von seinen Kühen nicht mehr angenommen wird. 2014 erhielt er nach einer juristischen Auseinandersetzung die naturschutzrechtliche Befreiung und damit die Genehmigung zur Jagd.


Dagegen ging die Arbeitsgemeinschaft BiologischerUmweltschutz im Kreis Soest (ABU) vor. Die Folgen seien negativer als der Nutzen, hieß es. Veranstaltet werde ein sinnloses Abschießen im europäischen FFH- und Vogelschutz-Gebiet, das auch geschützte Arten gefährde, zitiert die Zeitung den Verein, der u.a. das Naturschutzgebiet Disselmersch im Auftrag des Landes NRW betreut.


Der jetzt gefundene Kompromiss des Naturschutzbeirates beim Kreis Soest sieht vor, dass der Landwirt nur noch tagsüber jagen darf. Zudem wolle man bis 2020 einen Vogelschutzmaßnahmenplan für die Lippe vorlegen. Vom Land NRW will der Naturschutzbeirat wissen, wie die Frage der Entschädigungsregelungen gelöst werden solle. Bis dahin sollte die Ausnahmegenehmigung verlängert werden, um dann nach aktueller Sachlage neu zu entscheiden.

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