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Krüsken: Erhaltungsgebot für Flächen wichtiger als bürokratische EU-Richtlinien!

"Landwirtschaftlich genutzte Böden sind die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Der Schutz dieser Böden vor Flächenverbrauch und Versiegelung und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen muss am Anfang des Bodenschutzes stehen.“

Lesezeit: 2 Minuten

"Landwirtschaftlich genutzte Böden sind die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Der Schutz dieser Böden vor Flächenverbrauch und Versiegelung und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen muss am Anfang des Bodenschutzes stehen.“ Das stellte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken auf einer Tagung des Bundesumweltministeriums zum Internationalen Jahr des Bodens klar.


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Krüsken betonte, dass die Erhaltung und Förderung von nachhaltiger Bodenfruchtbarkeit und Ertragsfähigkeit im elementaren Interesse der Landwirte liege. Der Schutz der Böden sei in einer Vielzahl von europäischen und nationalen Regelungen des Dünge-, Wasser-, Abfall- und Baurechtes verankert.


Bodenschutz werde über die nationale Gesetzgebung und das Eigeninteresse der Landwirte zielführender erreicht als über neue bürokratische Schutzpläne und Doppelregelungen auf europäischer Ebene. „Eine europäische Bodenrahmenrichtlinie macht keinen Sinn, solange das eigentliche Problem Flächenfraß nicht angegangen wird. Wenn wir das Jahr des Bodens 2015 ernst meinen, brauchen wir ein gesetzlich festgeschriebenes Erhaltungsgebot für landwirtschaftlich genutzte Flächen“, erklärte Krüsken.


Die Zeit für einen „Paradigmenwechsel“ im Umgang mit der nicht vermehrbaren und daher knappen Ressource Boden sei längst gekommen. Bereits im Jahr 2011 habe der DBV mit seiner Kampagne „STOPPT Landfraß“ Vorschläge für eine drastische Senkung des Flächenverbrauchs unterbreitet. Kommunen, Gemeinden und Städte dürften nicht länger eine Entwicklung auf der „Grünen Wiese“ forcieren, sondern müssten der Innenentwicklung Vorrang geben. „Die Politik sollte zudem ein gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen schaffen, wenn sie es im Jahr des Bodens 2015 mit dem Bodenschutz ernst meint“, forderte Krüsken.



Zu den Forderungen nach einer Reduktion des so genannten „virtuellen Landimports“ merkte Krüsken an, dass dies nur über eine produktive und effiziente Landnutzung in Deutschland und in Europa geleistet werden kann. „ Solange die Agrar- und Umweltpolitik in Deutschland und der EU der landwirtschaftlichen Nutzung Flächen entzieht oder die Flächenproduktivität senkt, vergrößert sich dieser virtuelle Flächenimport. Zur internationalen Verantwortung Deutschlands gehört es demnach auch, im eigenen Land eine nachhaltige, produktive und effiziente Flächennutzung zu erhalten“, so der DBV-Generalsekretär.

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