Den Vorschussbetrag hat die LBG bereits mit dem Beitragsbescheid im August mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass der Vorschuss spätestens am 15. Januar 2017 auf dem Konto der Berufsgenossenschaft gutgeschrieben sein muss. Berücksichtigen Sie dabei auch die Banklaufzeiten.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, ist eine pünktliche Zahlung sichergestellt. Sie müssen sich keine Termine merken, sparen sich den Weg zur Bank oder die Zeit am Computer und sind sicher, dass keine Säumniszuschläge anfallen.
${intro}