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Landwirte pochen auf wiederkehrende Vergütung beim Leitungsbau

Der Rheinische Landwirtschaftsverband fordert die Bundesregierung auf, zügig wiederkehrende Vergütungen für Grundeigentümer beim Netzausbau zu etablieren. Das könne einen Beschleunigungseffekt bei der Umsetzung der Energiewende bringen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Rheinische Landwirtschaftsverband fordert die Bundesregierung auf, zügig wiederkehrende Vergütungen für Grundeigentümer beim Netzausbau zu etablieren. Das könne einen Beschleunigungseffekt bei der Umsetzung der Energiewende bringen.

 

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hat die Forderung des Berufsstandes an die Bundesregierung bekräftigt, bei Leitungsneubauten eine wiederkehrende Vergütung zu beschließen. „Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf dem Rücken der Grundeigentümer und Landwirte ausgetragen wird“, sagte RLV-Präsident Bernhard Conzen vergangene Woche in Bonn. Er sei überzeugt davon, dass mit einer wiederkehrenden Vergütung auch ein Beschleunigungseffekt bei der Umsetzung der Energiewende erzielt werde, von dem alle profitierten.

 

Der RLV-Präsident reagiert mit seiner Äußerung auf die jüngste Umweltkonferenz (UMK), bei der die Umweltminister der Länder die Bundesregierung aufforderten, die Frage der wiederkehrenden Vergütung beim Leitungsnetzausbau zeitnah zu prüfen. Bereits im Koalitionsvertrag sei dieser Punkt enthalten; er sei aber bislang noch nicht aufgegriffen worden, kritisierte Conzen.

 

Derweil fordert die FDP im Bundestag einen Stopp der Rodungen von Wäldern für das Aufstellen von Windkraftanlagen. Sie begründet diese Forderung in ihrem entsprechenden Antrag mit dem Natur- und Artenschutz. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der Waldflächen, Nationalparke, Naturschutzgebiete und Biosphärenreservate als Standort von Windenergieanlagen dauerhaft und für künftige Vorhaben ausnahmslos ausschließe, so die Liberalen. Darüber hinaus sollten Abstandsgrenzen zu Brutstätten und Nahrungshabitaten gefährdeter Vogelarten verbindlich nach den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzarten geregelt werden.

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