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Landwirte wegen Dauergrünland-Regeln stark verunsichert

Die Landwirte im Raum Göttingen sind derzeit stark verunsichert, ob und unter welchen Bedingungen sie zu Grünland gewordene Brachen wieder zu Ackerland umpflügen dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirte im Raum Göttingen sind derzeit stark verunsichert, ob und unter welchen Bedingungen sie zu Grünland gewordene Brachen wieder zu Ackerland umpflügen dürfen. Anlass war ein Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Göttinger Kreistag, „den wirtschaftenden Landwirten eine klare und dauerhafte Vertrauensschutzregelung zum Erhalt des Ackerstatus der von ihnen bewirtschafteten Flächen zu gewähren“, berichtet das im Göttinger Tagblatt.

 

„Es ist eine verdammt komplizierte Materie“, räumt selbst Günther Helberg, Sachgebietsleiter im Umweltamt des Landkreises in der April-Sitzung des Umweltausschusses ein. Das Hauptproblem tritt ein, wenn ein Landwirt einen zuvor genutzten Acker brach liegen lässt und sich dann dort unkontrolliert Pflanzen ansiedeln. Wird es zu grün, darf er es nicht wieder umpflügen und als Acker reaktivieren, erklärt die Zeitung.

 

Fatal wird es vor allem für den Landwirt, wenn sich auf seinem Boden seltene Gewächse breitmachen. Daher, erklären CDU und FDP, seien die Landwirte gezwungen, ihr Grünland rechtzeitig umzupflügen, „um eine Wertminderung durch Verlust des Ackerstatus zu verhindern“.


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Nur eines von vielen Detailproblemen: Für Wasserschutzgebietflächen gelten andere Regelungen als für normales Acker-, Brach- oder Grünland. „Dann“, so Verwaltungsfachmann Helberg, „unterliegt das Grundstück einer anderen Kodierung“ - und damit auch anderen Rechtsvorschriften, die vielen Landwirten in ihrer Komplexität nicht vollständig bekannt sind.


Der Tagesordnungspunkt Ackerstatus hatte zudem viele Landwirte in den Umweltausschuss gelockt, die ihrem Unmut über die komplizierten, teils unverständlichen und sogar widersprüchlichen Regelungen freien Lauf ließen, so das Tagblatt weiter. Einige erklärten, die erzwungene rechtliche Umstufung von Ackerland zu Dauer-Grünland habe zu Wertverlusten von 50 oder gar 70 % geführt - „eine Enteignung durch die Hintertür“, wie es einer der Agrarlandbesitzer formulierte. „Wir akzeptieren diesen Vermögensverlust nicht“, erklärte ein anderer Landwirt.


Unterstützung erhielten die Beschwerdeführer vom CDU-Kreistagsabgeordneten Werner Wille. Wenn das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium erkläre, Besitz von landwirtschaftlichen Flächen sei eben mit einem Restrisiko verbunden, „dürfen wir das Land auf keinen Fall aus der Verantwortung entlassen“. Und für das Göttinger Landvolk erklärte dessen Geschäftsführer Achim Hübner, die derzeitige Regelung sei „einfach Schwachsinn“.





 

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