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Leiharbeiter: Weidemark kritisiert Kampagne der Gewerkschaft

Dem Schlachthof Weidemark in Sögel wird laut dem NDR vorgeworfen, einen Subunternehmer mit der Schlachtung beauftragt zu haben, der seine Mitarbeiter trotz Krankheit und Attest zur Arbeit zwinge. Wir sprachen darüber mit dem Pressesprecher von Weidemark, Markus Eicher.

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Dem Schlachthof Weidemark in Sögel wird laut dem NDR vorgeworfen, einen Subunternehmer mit der Schlachtung beauftragt zu haben, der seine Mitarbeiter trotz Krankheit und Attest zur Arbeit zwinge. Wir sprachen darüber mit dem Pressesprecher von Weidemark, Markus Eicher:


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Ist es richtig, dass Sie erst aus der Zeitung von den Vorwürfen gegen einen Subunternehmer erfahren haben?


Eicher: Ja, wir haben durch eine Anfrage der Lokalzeitung erfahren, dass wohl sechs Mitarbeiter Vorwürfe gegen ein Dienstleistungsunternehmen erheben. Im Nachgang wurde uns aus der Zeitung bekannt, dass die Gewerkschaft und das örtliche Kolping-Europabüro, das vor Ort im Rahmen unseres Sögeler Wegs als Anlaufstelle für alle Werkvertragsarbeitnehmer fungiert, offensichtlich schon zuvor von den Vorwürfen wussten.

Die Verantwortlichen des Arbeitgebers, also des Dienstleisters, müssen hier Stellung nehmen. Darauf werden auch wir beim Dienstleister drängen.


Arbeiten Sie schon länger mit dem Subunternehmen?


Eicher: Es handelt sich um einen Dienstleister, mit dem wir schon längere Zeit zusammenarbeiten.


Wie beurteilen Sie die Glaubwürdigkeit der Angestellten? Halten Sie das Geschilderte für möglich?


Eicher: Es steht uns weder an, die Glaubwürdigkeit des Dienstleisters noch seiner Mitarbeiter zu beurteilen oder gar in Zweifel zu ziehen. Wir betrachten jeden Fall einzeln.


Wir unterstützen, wenn es nachweislich ein Fehlverhalten eines Dienstleisters gegenüber einem Mitarbeiter gab. Wir haben gleichzeitig auch Kenntnis von Fehlern bei einzelnen Arbeitnehmern. Etwa wenn sie bei der täglichen Arbeitszeit auch Anfahrten und Pausenzeiten mit einrechnen, und so aus 8 Stunden reiner Arbeitszeit plötzlich 11 Stunden werden. Oder wenn im Einzelfall Werkvertragsarbeitnehmer über Wochen unentschuldigt nicht zur Arbeit kommen, gleichzeitig aber beklagen, dass ihnen kein Lohn bezahlt wird.


Welche Konsequenzen ziehen Sie im konkreten Fall?


Eicher: Wir werden den Fall prüfen und uns ein eigenes Urteil bilden. Wir haben das Dienstleistungsunternehmen zur Stellungnahme aufgefordert.


Wir sind aber weder die Aufsicht, noch die Strafverfolgungsbehörde oder ein Arbeitsgericht. Das muss von den richtigen Stellen sauber aufgearbeitet werden und sollte nicht für billige Polemik oder gegenseitige Schuldzuweisungen missbraucht werden.


Sind Ihrerseits weitere Konsequenzen in der Zusammenarbeit mit Subunternehmern geplant, um Verstöße in Zukunft zu verhindern, z.B. ein Kodex/Leitfaden oder gezielte vertragliche Bestimmungen?


Eicher: Wir haben doch schon umfangreiche Regelungen für die Zusammenarbeit mit den Werkvertragsunternehmen geschaffen. Einhaltung des Mindestlohns, deutsche Arbeitsverträge und Sozialversicherung, Mindeststandards für Wohnraum, finanzierte Integrations- und Sprachkurse, finanzierte Anlaufstellen für die Arbeitnehmer, Überprüfung der Regularien mit Externen, regelmäßige Abstimmungen am Runden Tisch. Gerade unser „Sögeler Weg“ ist wegweisend für die ganze Branche.


Alle Beteiligten bestätigen auch, dass sich die Situation der Werkvertragsarbeitnehmer in den letzten Jahren entscheidend verbessert hat. Die Gewerkschaft NGG sieht das angeblich anders, aber sie ist auch gar nicht Teil des Runden Tisch in Sögel. Sie hat auch noch nie an einer Sitzung teilgenommen.


Wir tun viel, und wir müssen eindeutig den fordern, der verantwortlich ist: den Dienstleister als Arbeitgeber.


Wie können Sie als Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren? Oder bleibt dafür der Subunternehmer selbst verantwortlich? Hintergrund der Frage: Verstöße fallen immer zu 100 % auf das auftraggebende Unternehmen, sprich den Schlachthof zurück.


Eicher: Die Einhaltung von Gesetzen kontrollieren in Deutschland die zuständigen Behörden, sonst niemand. Wir dürfen das gar nicht. Es ist einfach Unsinn, wenn zum Beispiel Gewerkschaften das von uns erwarten. Zudem sind wir ja gar nicht der Arbeitgeber.


Leider machen Gewerkschaften oder auch manche Medien keinen Unterschied zwischen den verantwortlichen Dienstleistungsunternehmen und den Schlachtbetrieben. Das geschieht oft bewusst. Wir fordern die Gewerkschaft weiterhin auf, im konkreten Fall die Geschäftsführer der Werkvertragsunternehmen direkt zu konfrontieren. Dort liegen die Informationen vor. Dort kann Abhilfe geschaffen werden.


Gleichzeitig engagieren wir uns natürlich weiterhin. Wir haben keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Dienstleistungsunternehmen. Wir dürfen interne Vorgänge dort auch nicht kontrollieren. Der Gesetzgeber hat das sehr strikt geregelt.  Wir werden aber trotzdem immer versuchen, indirekt Einfluss zu nehmen.


Werden Sie, wie von der NGG aufgefordert, weitere Arbeitsverträge zurücknehmen?


Eicher: Hier kommen bei der NGG-Kampagne offenbar die Fakten durcheinander. Es gibt keine Arbeitsverträge, die wir zurücknehmen müssten oder könnten. Wir haben ja gar keine Verträge mit den Werkvertragsarbeitnehmern. Mögliche Veränderungen müssen mit den Werkvertragsunternehmen besprochen werden. Da unterstützen wir gerne.


Plant Ihr Betrieb, in eigene Unterkünfte für Arbeiter zu investieren? Laut NGG würden entlassene Arbeiter direkt obdachlos. Wie stehen Sie dazu?


Eicher: Zu dem konkreten Vorwurf können wir nichts sagen. Wir haben hierzu auch noch keine Aussagen des dafür verantwortlichen Vermieters bzw. des Werkvertragsunterehmens. Aber wir werden auch nicht selbst Unterkünfte bauen.


Das Wohnraumangebot, das die Dienstleistungsunternehmen ihren Arbeitnehmern anbieten, ist schwierig zu regeln. Und es ist ein absoluter Sonderfall. Die Dienstleistungsunternehmen wären ja nicht gezwungen, das anzubieten. Stellt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Wohnung zur Verfügung? Wir nicht. Und die NGG macht das bei ihren Mitarbeitern im Übrigen auch nicht.


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