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Leserfrage: Arglistig getäuscht, welche Rechte habe ich?

Frage: Ich habe von einem Landwirt einen gebrauchten Schlepper gekauft. Dem Kaufvertrag zufolge ist die Maschine 5 500 Stunden in Betrieb gewesen. Nach ein paar Monaten kam es zu einem Getriebeschaden und weiteren Mängeln. Zudem zeigt der Stundenzähler nach wie vor 5 500 Stunden an.

Lesezeit: 3 Minuten

Frage:Ich habe von einem Landwirt einen gebrauchten Schlepper gekauft. Dem Kaufvertrag zufolge ist die Maschine 5 500 Stunden in Betrieb gewesen. Nach ein paar Monaten kam es zu einem Getriebeschaden und weiteren Mängeln. Zudem zeigt der Stundenzähler nach wie vor 5 500 Stunden an. Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat mir nun erzählt, dass er den Schlepper vor neun Jahren bereits mit über 7 000 Stunden verkauft hatte. Welche Möglichkeiten habe ich nun?


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Antwort:Die Tatsache, dass der gebrauchte Schlepper deutlich mehr Stunden gelaufen hat als im Kaufvertrag angegeben, stellt einen Mangel dar. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:


Grundsätzlich müssen Sie zunächst dem Verkäufer die Chance geben, entweder eine mangelfreie Sache zu liefern oder aber die gelieferte Sache zu reparieren. Der Verkäufer muss für alle anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang, auch für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten aufkommen.


Der Rücktritt vom Vertrag kommt erst in Betracht, wenn die Neulieferung oder Reparatur zweimal hintereinander gescheitert ist. Direkt vom Vertrag zurücktreten dürfen Sie nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise, wenn Ihnen die Nacherfüllung (Ersatzlieferung/Reparatur) nicht zumutbar ist. Das wäre in Ihrem Fall möglich, denn der Verkäufer hat Sie bewusst getäuscht. Können Sie das auch beweisen (z. B. mit Hilfe der Aussage des Vorbesitzers), könnten Sie also sofort vom Vertrag zurücktreten und Ihren Kaufpreis zurückverlangen.


Wollen Sie nicht vom Kauf zurücktreten, haben Sie auch die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. Sie müssen dann aber ermitteln, wie viel weniger der gelieferte, mangelhafte Schlepper tatsächlich wert ist. Die Differenz muss der Verkäufer Ihnen auszahlen. Außerdem können Sie Schadenersatz fordern.


Sie könnten den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das ist allerdings nicht so einfach. Sie müssen nachweisen können, dass der Verkäufer wusste, dass der Schlepper tatsächlich viel mehr

Stunden gelaufen hat. Zudem müssen Sie beweisen, dass der Verkäufer wusste, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn Sie Kenntnis von der tatsächlichen Schlepperstundenzahl gehabt hätten.


Die Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag nichtig ist. Er ist rückabzuwickeln, so dass Sie Ihren Kaufpreis abzüglich der gezogenen Nutzungen zurückerhalten. Daneben können Sie als Schadenersatz noch den Aufwand geltend machen, den Sie aufgrund der arglistigen Täuschung hatten.


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