Frage: Einer meiner Abfahrer fällt krankheitsbedingt für die Maisernte aus. Daher habe ich überlegt, einen Schüler einzustellen. Er hat einen Lkw- Führerschein, ist 21 Jahre alt und Schüler in der Oberstufe. Kann ich ihn für die Ernte von der Schule freistellen?
Frage: Einer meiner Abfahrer fällt krankheitsbedingt für die Maisernte aus. Daher habe ich überlegt, einen Schüler einzustellen. Er hat einen Lkw- Führerschein, ist 21 Jahre alt und Schüler in der Oberstufe. Kann ich ihn für die Ernte von der Schule freistellen?
Antwort: Es ist leider nicht so einfach, einen Schüler zu beurlauben. Schulen stellen einen Schüler nur in bestimmten Ausnahmefällen vom Schulunterricht frei. Hierzu muss der Schüler bei seiner Schule einen Antrag stellen. Diese genehmigt dann den Antrag oder lehnt ihn ab. Die Ausnahmefälle finden Sie in den sogenannten „Ausführungsvorschriften Schulpflicht“. Zu den Ausnahmefällen zählen:
unaufschiebbare Arztbesuche,
Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis,
Teilnahme an Vorstellungsgesprächen/Berufsberatungen,
Reisen nach schulärztlichen Gutachten oder Jugendamtsbewilligung.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Schule den Schüler beurlaubt, damit er „jobben“ kann. Natürlich kann er es aber versuchen und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Schule wird ihm dann schon mitteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beurlaubung möglich ist.
Kirsten-Lena Ziemen, Kanzlei Althaus, Münster
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Antwort: Es ist leider nicht so einfach, einen Schüler zu beurlauben. Schulen stellen einen Schüler nur in bestimmten Ausnahmefällen vom Schulunterricht frei. Hierzu muss der Schüler bei seiner Schule einen Antrag stellen. Diese genehmigt dann den Antrag oder lehnt ihn ab. Die Ausnahmefälle finden Sie in den sogenannten „Ausführungsvorschriften Schulpflicht“. Zu den Ausnahmefällen zählen:
unaufschiebbare Arztbesuche,
Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis,
Teilnahme an Vorstellungsgesprächen/Berufsberatungen,
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Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Schule den Schüler beurlaubt, damit er „jobben“ kann. Natürlich kann er es aber versuchen und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Schule wird ihm dann schon mitteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beurlaubung möglich ist.
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