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Leserfrage: Wie belastetes Futter abrechnen?

Frage: Ich habe von meinem Landhändler drei Tonnen salmonellenbelastetes Futter bekommen. Einen Teil des Futters, zwei Tonnen, hat er wieder abgeholt, das Silo gereinigt und desinfiziert. Den anderen Teil, eine Tonne, hatte ich leider schon verfüttert. Dafür berechnet er mir den vollen Preis. Ist das rechtens?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich habe von meinem Landhändler drei Tonnen salmonellenbelastetes Futter bekommen. Einen Teil des Futters, zwei Tonnen, hat er wieder abgeholt, das Silo gereinigt und desinfiziert. Den anderen Teil, eine Tonne, hatte ich leider schon verfüttert. Dafür berechnet er mir den vollen Preis. Ist das rechtens? Außerdem habe ich Angst, dass jetzt mit unserer Milch etwas nicht in Ordnung ist. Dann würden wir Probleme mit dem Veterinäramt bekommen und Preisabzüge von der Molkerei kassieren. Bekommen wir den Schaden, der uns durch das verunreinigte Futter entsteht, ersetzt?


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Antwort: Der Verkäufer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Da im Futter Salmonellen enthalten waren, hat Ihr Händler gegen diesen Grundsatz verstoßen. Den Mangel hat er auch anerkannt, weil er einen Teil wieder abgeholt und das Silo gereinigt sowie desinfiziert hat. In diesem Fall haben Sie verschiedene Rechte:

  • Verlangen Sie drei Tonnen neues Futter von Ihrem Händler – auch, wenn Sie schon eine Tonne verfüttert haben. Dafür zahlen Sie dann den vollen Kaufpreis. Das verfütterte, belastete Futter brauchen Sie dann nicht bezahlen.
  • Verweigert Ihr Händler das, können Sie gerichtlich durchsetzen, dass er neues Futter liefert oder für das verbrauchte Futter den Kaufpreis mindert. Falls Sie sich nicht auf einen Preis einigen können, kommt es zu einem Prozess vor Gericht. Dann ermittelt ein Sachverständiger den Restwert.
  • Kommt es zu Problemen mit der Milchqualität oder mit dem Veterinäramt, kann Ihnen ein Schaden entstehen. Den hat Ihr Verkäufer grundsätzlich zu ersetzen. Dazu müssen Sie aber beweisen, dass das Futter die Probleme verursacht hat. Daher ist es grundsätzlich ratsam, eine Futterprobe aufzubewahren. Im Gegenzug muss der Händler beweisen, dass ihn keine Schuld trifft und er die Salmonellenbelastung nicht beeinflussen konnte.
Hubertus Schmitte, WLV, Münster





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