Leserfrage: Wohin mit dem Abwasser des Luftwäschers?
Frage: Wir planen, die Abluft unseres Schweinestalls über einen chemischen Luftwäscher zu reinigen. Wie entsorgen wir das Reinigungswasser? Lesen Sie hier die Antwort...
Frage:Wir planen, die Abluft unseres Schweinestalls über einen chemischen Luftwäscher zu reinigen. Wie entsorgen wir das Reinigungswasser?
Antwort:Das Abwasser aus Biowäschern dürften Sie in die Güllegrube einleiten. Bei den Abwässern aus den chemischen Luftwäschern bildet sich jedoch Ammoniumsulfat. Das kann sich bei Kontakt mit Gülle – z.B. bei gemeinsamer Lagerung – zu hochgiftigem Schwefelwasserstoffgas (H2S) umwandeln.
Um dieses Risiko auszuschließen, müssen Sie die schwefelhaltigen Abwässer getrennt von der Gülle lagern. Dieses Wasser können Sie als Abwasser in die kommunale Kanalisation oder ggf. in Ihre eigene Kleinkläranlage einleiten. Das geht aber nur, wenn das Abwasser dort nicht zu Schäden führt. Welche Grenzwerte für Ihr öffentliches Netz gelten, erfahren Sie bei dem kommunalen Betreiber der örtlichen Kläranlagen. Dieser genehmigt Ihnen dann ggf. auch bei Überschreitungen dieser Grenze die Entsorgung. Ist das nicht möglich, müssen Sie das Wasser vorbehandeln oder es gesondert zu einer geeigneten Aufnahmestelle abfahren. Leiten Sie das schwefelhaltige Abwasser trotzdem in Ihre Güllegrube ein, können Sie außerdem Ihre rechtliche Privilegierung für den Güllebehälter als JGS-Anlage verlieren.
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Antwort:Das Abwasser aus Biowäschern dürften Sie in die Güllegrube einleiten. Bei den Abwässern aus den chemischen Luftwäschern bildet sich jedoch Ammoniumsulfat. Das kann sich bei Kontakt mit Gülle – z.B. bei gemeinsamer Lagerung – zu hochgiftigem Schwefelwasserstoffgas (H2S) umwandeln.
Um dieses Risiko auszuschließen, müssen Sie die schwefelhaltigen Abwässer getrennt von der Gülle lagern. Dieses Wasser können Sie als Abwasser in die kommunale Kanalisation oder ggf. in Ihre eigene Kleinkläranlage einleiten. Das geht aber nur, wenn das Abwasser dort nicht zu Schäden führt. Welche Grenzwerte für Ihr öffentliches Netz gelten, erfahren Sie bei dem kommunalen Betreiber der örtlichen Kläranlagen. Dieser genehmigt Ihnen dann ggf. auch bei Überschreitungen dieser Grenze die Entsorgung. Ist das nicht möglich, müssen Sie das Wasser vorbehandeln oder es gesondert zu einer geeigneten Aufnahmestelle abfahren. Leiten Sie das schwefelhaltige Abwasser trotzdem in Ihre Güllegrube ein, können Sie außerdem Ihre rechtliche Privilegierung für den Güllebehälter als JGS-Anlage verlieren.
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