Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus News

Leserfrage: Wohin mit dem Abwasser des Luftwäschers?

Frage: Wir planen, die Abluft unseres Schweinestalls über einen chemischen Luftwäscher zu reinigen. Wie entsorgen wir das Reinigungswasser? Lesen Sie hier die Antwort...

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:Wir planen, die Abluft unseres Schweinestalls über einen chemischen Luftwäscher zu reinigen. Wie entsorgen wir das Reinigungswasser?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:Das Abwasser aus Biowäschern dürften Sie in die Güllegrube einleiten. Bei den Abwässern aus den chemischen Luftwäschern bildet sich jedoch Ammoniumsulfat. Das kann sich bei Kontakt mit Gülle – z.B. bei gemeinsamer Lagerung – zu hochgiftigem Schwefelwasserstoffgas (H2S) umwandeln.


Um dieses Risiko auszuschließen, müssen Sie die schwefelhaltigen Abwässer getrennt von der Gülle lagern. Dieses Wasser können Sie als Abwasser in die kommunale Kanalisation oder ggf. in Ihre eigene Kleinkläranlage einleiten. Das geht aber nur, wenn das Abwasser dort nicht zu Schäden führt. Welche Grenzwerte für Ihr öffentliches Netz gelten, erfahren Sie bei dem kommunalen Betreiber der örtlichen Kläranlagen. Dieser genehmigt Ihnen dann ggf. auch bei Überschreitungen dieser Grenze die Entsorgung. Ist das nicht möglich, müssen Sie das Wasser vorbehandeln oder es gesondert zu einer geeigneten Aufnahmestelle abfahren. Leiten Sie das schwefelhaltige Abwasser trotzdem in Ihre Güllegrube ein, können Sie außerdem Ihre rechtliche Privilegierung für den Güllebehälter als JGS-Anlage verlieren.


Fragen Sie top agrar



Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Stellen Sie uns Ihre Frage per E-Mail an leserfragen@topagrar.com , Telefon: 0 25 01/8 01 64 44, Fax: 0 25 01/80 16 54, oder Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor. Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.