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Mindestlohn im Agrarsektor in trockenen Tüchern

Der erstmalig für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gartenbau vereinbarte tarifliche Mindestlohn ist endgültig in trockenen Tüchern und wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Lesezeit: 1 Minuten

Der erstmalig für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gartenbau vereinbarte tarifliche Mindestlohn ist endgültig in trockenen Tüchern und wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten.


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Wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilte, hat sie gemeinsam mit dem Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) die neue tarifliche Regelung für deutschlandweit rund 750 000 Beschäftigte in der vergangenen Woche angenommen.


Vorgesehen ist demnach, die unterste Lohngruppe - in die Saisonarbeiter fallen - bis Ende 2017 in vier Schritten auf 9,10 Euro pro Stunde anzuheben. Die im Mindestlohngesetz der Bundesregierung vorgesehenen Ausnahmen sollen nicht gelten. So erhielten ehemals Langzeitarbeitslose ab der ersten Stunde den tariflichen Mindestlohn, erläuterte die IG BAU. Auch Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht Schüler seien, hätten Anspruch auf die Lohnuntergrenze.


„Wir sind stolz auf das vereinbarte Ergebnis“, betonte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum. Im Wege der Tarifautonomie habe man damit passgenaue Lösungen vereinbart sowie die Land- und Forstwirtschaft beziehungsweise den Gartenbau zukunftsfester gemacht. Damit sei das Fundament für weitere Schritte in der zweiten Jahreshälfte gelegt.

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