Mit Blick auf den anhaltenden Flächenverbrauch in Deutschland fordert der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die Entwicklung von kurzfristigen und kleinräumlichen Flächensparzielen in den Ländern und Kommunen. Das Bauen am Ortsrand dürfe nur die „absolute“ Ausnahme sein, betonte der NABU-Referent für Siedlungsentwicklung, Henry Wilke. Das Bauen im Bestand sowie die Sicherung und Aufwertung von innerstädtischen Grünflächen müssten sich zum Regelfall entwickeln.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke kritisierte die Maßnahmen der Bundesregierung zur Flächenproblematik. Die Vorgaben der Politik seien „nebulös“ und „wenig konkret“. Statt „ambitionierte“ Ziele zu setzen und diese zu qualifizieren, verschiebe die Regierung lediglich das alte, nicht erreichte Ziel um weitere zehn Jahre, beklagte Tschimpke.
Nach Ansicht des NABU hat nicht zuletzt die Neufassung des Baugesetzbuches eine flächensparende Siedlungsentwicklung „konterkariert“. Dabei seien für den Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand „erhebliche“ Ausnahmeregelungen und Erleichterungen geschaffen worden. Durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren könne nun generell auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen sowie auf Ausgleichsmaßnahmen verzichtet werden, monierte der Naturschutzbund.
Obwohl diese Ausnahmeregelungen nur bis Ende 2019 gelten würden, entfalten sie Tschimpke zufolge eine „verheerende“ Signalwirkung. Sie seien ein „Schlag ins Gesicht“ aller Menschen, die sich für eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzten, erklärte der NABU-Präsident.
Die Bundesregierung hatte zu Jahresbeginn mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel, den Flächenverbrauch auf durchschnittlich 30 ha pro Tag zu reduzieren, von vormals 2020 auf das Jahr 2030 verschoben.