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Nahles bereit, die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf 2018 auszuweiten

Der Vorstand des landw. Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau traf sich auf dem Betrieb der Familie Ralf Hickmann in Plaidt mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, um drängende Problemen Einsatz von Saisonarbeitskräften zu besprechen. Dabei zeigte Nahles durchaus Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Vorstand des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau traf sich auf dem Betrieb der Familie Ralf Hickmann in Plaidt mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, um drängende Problemen Einsatz von Saisonarbeitskräften zu besprechen.


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Dabei zeigte Nahles durchaus Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft, berichtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau. So sei sie bereit, die maximale Dauer einer kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung, die derzeit 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate beträgt, auch über das Jahr 2018 hinaus zu belassen. Sie könne sich durchaus vorstellen, eine Verlängerung dieser Regelung um bis zu fünf Jahre zu erwirken. Die aktuelle Regelung habe bisher niemand kritisiert oder missbraucht, sodass sie eine Verlängerung für unproblematisch halte.


Ernst-Josef Kees, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes, sprach die Ruhepausen des Arbeitszeitgesetzes an und wurde dabei vom Kreisvorsitzenden aus Ahrweiler, Franz-Josef Schäfer, unterstützt. Ziel müsse es sein, die maximal zusammenhängende Ruhezeit von zehn auf acht Stunden zu reduzieren. Es sei den Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, im Sommer bei großer Hitze arbeiten zu müssen, nur um am Abend die Ruhezeiten einhalten zu können.


Es sei sehr viel sinnvoller, eine längere Mittagspause einlegen zu können und erst wieder am späteren Nachmittag die Arbeit aufzunehmen. Nahles entgegnete, dass sie sich eine Reduzierung der Ruhephasen auf neun Stunden vorstellen könne, da es eine solche Regelung bereits im Bereitschaftsdienst der Krankenhäuser gebe.


Änderungen der Ruhezeiten seien problematisch, da EU-Richtlinien tangiert würden. Die EU regele die Arbeitszeiten nicht so sehr über die Arbeitsstunden, sondern über die Ruhephasen. Daher fordere die EU die längere Ruheregelung. Diese kollidiere mit dem deutschen Recht, was eine Flexibilität erschwere.


Schäfer entgegnete, dass die aktuelle Regelung aber mit dem Gesundheitsschutz kollidiere. Nahles hat das Problem laut Bauernverband erkannt und stellte fest, dass die aktuelle Ruhezeitregelung auch in vielen anderen Wirtschaftsbereichen und vor allem bei Start up-Firmen zu Problemen führe. Das Arbeitszeitgesetz aus dem Jahre 1994 passe nicht mehr mit der Realität von 2017 zusammen, bemerkte die Ministerin.


Nahles werde sich auch künftig für eine Liberalisierung der Arbeitszeiten einsetzen. Änderungen könnten allerdings vor den anstehenden Wahlen nicht mehr umgesetzt werden. Die Arbeitszeitflexibilisierung sei vielmehr ein Thema künftiger Koalitionsgespräche.


In diesem Zusammenhang wurde auch die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf über zehn Stunden diskutiert. Nach jetziger Gesetzeslage besteht für Saisonbetriebe die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wodurch unter bestimmten Bedingungen Saisonarbeitskräfte bis zu 12 Stunden täglich, z.B. in der Ernte, arbeiten dürfen. Diese Möglichkeit ist aber nicht ausreichend, da die Beantragung sehr bürokratisch und die Bearbeitungszeit der Anträge zu lang ist. Deshalb fordern die Arbeitgebervertreter eine gesetzliche Regelung, wonach unter gewissen Voraussetzungen die Arbeitnehmer über 10 Stunden arbeiten dürfen.


Minijobs auf 650 Euro anheben!



Ein weiteres Anliegen der Arbeitgebervertreter war die Anhebung des Entgeltes für Minijobs von 450 auf 650 Euro. Dies sei wichtig, um künftig potentiellen Arbeitnehmern eine Arbeitsstelle anbieten zu können. Nahles entgegnete, dass die Angleichung des Minijobgehaltes ohnehin in naher Zukunft anstehe, da auch zwischenzeitliche Inflationsraten und Gehaltserhöhungen berücksichtigt werden müssten.


Ihr erscheine aber die Anhebung um 200 Euro zu hoch. Schließlich wolle die Politik „keine Minijobs züchten“, sondern die Menschen in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse integrieren. Das Problem sei aber, antwortete Kees, dass viele landwirtschaftliche Unternehmen auf die Vergabe von Minijobs angewiesen seien und Mitarbeiter nur sehr schwer zu gewinnen wären, wenn die Entgeltgrenze lediglich bei 450 Euro liege.



Die Vertreter der Arbeitgeber und Bundesministerin Andrea Nahles stellten am Ende ihrer Gesprächsrunde fest, dass sie in allen wesentlichen Punkten übereinstimmten. Nun gehe es darum, die verschiedenen Anliegen nach der Bundestagswahl umzusetzen.

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