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Neue Tierärztegebührenordnung beschlossen

Tierärztliche Leistungen werden besser honoriert. Der Bundesrat stimmte der neuen Tierärztegebührenordnung zu. Danach werden die einfachen Gebührensätze pauschal um 12 % angehoben. Das Entgelt für die Beratung von Nutztierhaltern steigt um 30 %. Die Erhöhung bleibt hinter den Forderungen der Fachverbände zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Tierärztliche Leistungen werden besser honoriert. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten neuen Tierärztegebührenordnung zu. Danach werden die einfachen Gebührensätze pauschal um 12 % angehoben. Das Entgelt für die Beratung von Nutztierhaltern steigt um 30 %.


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Die Erhöhung bleibt hinter den Forderungen der tierärztlichen Fachverbände zurück. Sie hatten sich für eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 % sowie der Beratungsgebühren um 100 % eingesetzt. Die Beratung habe in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und sei anspruchsvoller und zeitintensiver geworden, argumentierten die Verbände.


Zuletzt war die Gebührenordnung der Tierärzte im Jahr 2008 angepasst worden. Auch damals war eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 % erfolgt. Die Tierärzteschaft hatte bereits die damalige Erhöhung als unzureichend kritisiert.


Die Bundesregierung erkennt in der jetzt vorgelegten Verordnung die Forderungen der Tierärzte als „grundsätzlich berechtigt“ an. Allerdings müssten auch die wirtschaftlichen Entwicklungen im landwirtschaftlichen Bereich berücksichtigt werden. Bei tierärztlichen Betreuungsverträgen sollen weiterhin von der Gebührenordnung abweichende Vereinbarungen möglich sein.


Laut Regierungsangaben entfallen rund drei Viertel des Umsatzes, den Tierärzte mit ihrer Tätigkeit für Landwirte erwirtschaften, auf therapeutische Leistungen, ein Viertel resultiert aus Beratungstätigkeiten. Die Mehrkosten für die landwirtschaftlichen Tierhalter infolge der neuen Gebühren veranschlagt die Bundesregierung auf insgesamt rund 58 Mio Euro im Jahr; davon entfallen 26,5 Mio Euro auf die höheren Gebühren für die Beratung. Rein Statistisch betrachtet kommen auf jeden tierhaltenden Betrieb zusätzliche Kosten von jährlich gut 290 Euro zu.

 

Höhere Anforderungen durch Antibiotikaresistenzproblematik


Die Bundestierärztekammer zeigte sich indes tief enttäuscht. Sie beklagte, dass die zugestandenen 12 % nicht einmal dem Inflationsausgleich entsprechen würden. Im Vergleichszeitraum seien die Gehälter für den öffentlichen Dienst um gut 24 %, also um das Doppelte, gestiegen, stellte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann, am vergangenen Freitag nach dem Bundesratsbeschluss fest.


Neben der dringend notwendigen Gebührenerhöhung sei auch die Chance einer inhaltlichen Anpassung und Neustrukturierung einschließlich einer individuellen Neubewertung jeder einzelnen Gebühr entsprechend dem Vorschlag der Kammer aus dem Jahre 2012 verpasst worden.


Auch die Gebührenanpassung bei der tierärztlichen Bestandsbetreuung sei weitaus geringer ausgefallen als von der BTK gefordert. Gerade vor dem Hintergrund der Antibiotikaresistenzproblematik werde die Rolle des Tierarztes als Berater zu vorbeugenden Maßnahmen immer anspruchsvoller und erfordere intensive Fortbildung, gab Tiedemann zu bedenken. Das müsse entsprechend honoriert werden.


„Wir fordern eine laufende Anpassung der Gebührensätze an die Teuerungsrate, denn nur so können praktizierende Tierärzte eine Praxis betreiben, die den Qualitätsansprüchen der Tierhalter genügt und einen hohen medizinischen Standard gewährleistet“, betonte der BTK-Präsident.

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