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Neugestaltung der Hofabgabeklausel ohne Gegenstimmen beschlossen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD bei Enthaltung der Linken und der Grünen hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag die Neuregelung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) beschlossen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 18. Dezember dem Gesetz zustimmen.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD bei Enthaltung der Linken und der Grünen hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag die Neuregelung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) beschlossen.


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Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 18. Dezember dem Gesetz zustimmen, so dass die Novelle wie geplant am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.


Kernpunkte sind deutlich erweiterte Spielräume für die Hofabgabe unter Ehegatten, eine Erhöhung der rentenunschädlichen Rückbehaltsfläche, die Gewährung von Zuschlägen bei späterem Rentenbezug sowie verbesserte Möglichkeiten der Abgabe in ein Gemeinschaftsunternehmen.


Stimmen


Die zuständige Berichterstatterin der Unionsfraktion, Marlene Mortler, begrüßte die Reform als „fairen Interessenausgleich zwischen Jung und Alt“. Daneben gehe es darum, das bestehende System flexibler zu machen und unnötige Härten zu vermeiden. Aus Sicht der SPD bringt die Novellierung deutliche Verbesserungen, insbesondere für die eigenständige Absicherung der Bäuerinnen.


Für Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier steht dennoch außer Frage, dass seine Partei an ihrem Ziel festhalte, die Hofabgabeverpflichtung vollständig abzuschaffen. Auch Linke und Grüne sprechen sich weiter für eine Streichung aus.

 

Für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist wichtig, dass die Hofabgaberegelung grundsätzlich erhalten bleibt. Die beschlossenen Änderungen stellten einen insgesamt gelungenen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen dar. Der DBV wies zugleich darauf hin, dass die neugestaltete Hofabgaberegelung in jedem Fall eine intensive Beratung der Praxis erfordere, damit keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstünden.


Zufrieden zeigte sich auch der Deutsche LandFrauenverband (dlv). Die Novellierung stärke insbesondere die eigenständigen Rentenansprüche der Ehegatten. „Wir begrüßen, dass die Rentenrechte der Frauen gestärkt wurden und nicht mehr in Abhängigkeit zum Mann stehen“, erklärte Verbandspräsidentin Brigitte Scherb. Der Landfrauenverband geht nach den Worten seiner Präsidentin nunmehr davon aus, dass mit den Änderungen die Hofabgabeklausel als „ein langfristiges und planbares Element für die Generationsfrage“ auf den Höfen erhalten bleibe.


„Für uns Junglandwirte ist die Hofabgabeklausel unverzichtbar“, bekräftigte der Bund der Deutschen Landjugend (BDL). Jede Aufweichung der Regelung verzögere die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an die nachfolgenden Generationen, warnte der BDL-Bundesvorsitzende Matthias Daun.


Nur noch ein Fünftel unverändert betroffen


Unterdessen zeigt eine Analyse des stellvertretenden Leiters vom Thünen-Institut für Ländliche Räume, Dr. Peter Mehl, dass gerade die erweiterte Abgabemöglichkeit zwischen Ehegatten gravierende Folgen haben wird. Aus seiner Stellungnahme geht hervor, dass mit Inkrafttreten der Neuregelung zum Jahresanfang 2016 für nahezu zwei Drittel der Betriebe das Hofabgabeerfordernis faktisch abgeschafft werde, nachdem es bislang noch für gut 60 % der Betriebe relevant gewesen sei.


Die Streichung der bisherigen zeitlichen Befristung der sogenannten Abgabefiktion eröffne einer großen Anzahl von Landwirten die Möglichkeit, das Abgabeerfordernis zu erfüllen und Rente zu beziehen, ohne dass sich an der tatsächlichen Bewirtschaftung der Betriebe etwas ändere.


Unverändert voll vom Abgabeerfordernis betroffen bleiben laut Mehl künftig nur noch alleinstehende, AdL-versicherte Landwirte. Deren Anteil beziffert er auf gut ein Fünftel der Landwirte. Sie müssten in Zukunft ihre Betriebe abgeben, um rentenberechtigt zu werden. Ehepaare, bei denen beide Partner AdL-versichert seien, würden nach der Neuregelung noch teilweise betroffen sein, weil bei Nichtabgabe nur einer von beiden Partnern Rente beziehen könne; dies seien 15 % der Betriebe.


Insgesamt sei damit lediglich noch etwas mehr als ein Drittel der Betriebe weiterhin voll oder teilweise vom Hofabgabeerfordernis betroffen. Sie könnten allerdings die weiteren Elemente der Neugestaltung nutzen, im Einzelnen den erhöhten Rückbehalt, die Anhebung der Rentenanwartschaften bei verspäteter Inanspruchnahme der Rente sowie die erweiterte Möglichkeit der Abgabe in ein Gemeinschaftsunternehmen.


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