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Österreichische Bäuerinnen erwirken Schutz des Begriffs "Bauer"

Österreichs Bäuerinnen haben mit einer Unterschriftenaktion erreicht, dass künftig im Lebensmittelcodex die missbräuchliche Verwendung des Begriffes „Bauer“ bei der Lebensmittelkennzeichnung untersagt ist. Bei der Aktion unter dem Titel „Bauernbrot muss Brot vom Bauern bleiben!“ haben die Bäuerinnen im Vorjahr 43.

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Österreichs Bäuerinnen haben mit einer Unterschriftenaktion erreicht, dass künftig im Lebensmittelcodex die missbräuchliche Verwendung des Begriffes „Bauer“ bei der Lebensmittelkennzeichnung untersagt ist.


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Bei der Aktion unter dem Titel „Bauernbrot muss Brot vom Bauern bleiben!“ haben die Bäuerinnen im Vorjahr 43.000 Unterschriften gesammelt mit dem Ziel, eine eindeutige und verpflichtende Herkunftsinformation für Konsumenten umzusetzen.


Nun hat der Gesetzgeber die Auflagen für gewerbliche Hersteller für eine täuschungsfreie Aufmachung im Falle eines „Bauern“-Produktes verschärft. „Um eine lückenlose Umsetzung in die Praxis zu sichern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig“, erklärt Andrea Schwarzmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der LK Österreich, dazu.



Der Begriff `Bauer´ darf von nicht bäuerlichen Betrieben nur mehr für bestimmte typisch bäuerliche Rezepturen verwendet werden. „Für ein Bauernbrot ist Natursauerteig zu verwenden, aber kein Aufbackteigling und keine Backmischung. Begriffe wie `Alm- und Bauernbutter´ wurden komplett gestrichen. "Gemäß Codex Fleisch darf die Bezeichnung `Bauer´ im Produktnamen nur mehr verwendet werden, wenn nach bestimmten Methoden produziert wird, wie z.B. trocken pökeln, kalträuchern und starke Abtrocknung “, so die Bundesbäuerin weiter. Damit wurde erreicht, dass alle Bezeichnungen, die Qualität vom Bauern vortäuschen und Österreichs Konsumenten irreführen, nicht mehr erlaubt sind.



„Nach wie vor ist es beim Lebensmitteleinkauf nicht immer leicht, gleich auf den ersten Blick heimische Qualität vom Bauern zu erkennen. Bestimmte urige Bezeichnungen wie etwa Almbua-Butter, Bauernwurst oder Bergbauernbrot sind nun für industriell oder gewerblich hergestellte Produkte nicht mehr erlaubt, weil sie den Konsumenten eine bäuerliche Produktion vortäuschen. Die Verschärfung der geltenden Regeln für den Täuschungsschutz erfordert eine verstärkte Kontrolle der bestehenden Kennzeichnungen, um die Konsumenten vor Täuschungen und Irreführungen künftig noch besser zu schützen“, fordert die Bundesbäuerin abschließend.

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